Jetzt Ihren RSS-Feed
ins Verzeichnis eintragen

Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Hier zum RSS-Feed eintragen

Der Nettorechner verrät, was vom Gehalt übrig bleibt



In allen Gehaltsverhandlungen ist vom Bruttoverdienst die Rede. Wird dieser Verdienst in einen online zu findenden Nettorechner eingetragen, sind genaue Angaben über den Nettoverdienst möglich.

Beim Einstellungsgespräch wird oftmals die Frage nach den Verdienstvorstellungen gestellt. Für viele Bewerber ist es schwer, diese Frage konkret zu beantworten, denn fällt der Betrag zu hoch aus, vermindern sich auch die Chancen, den neuen Job zu bekommen. Wird ein Betrag angegeben, der unter dem Verdienstniveau des jeweiligen Unternehmens liegt, kann das auch unerwünschte Auswirkungen haben. Die meisten Bewerber haben einen bestimmten Betrag im Kopf, den sie am Monatsende ungefähr ausbezahlt bekommen möchten. Aber wie hoch muss der Bruttoverdienst sein, damit man auf den gewünschten Nettolohn kommt? Um dieser Frage bei einem Einstellungsgespräch gut gerüstet zu begegnen, empfiehlt es sich, sich mithilfe eines Nettorechners im Vorfeld über mögliche Verdiensthöhen zu informieren. Ein solcher ist im Internet bei den unterschiedlichsten Anbietern zu finden und gibt innerhalb weniger Minuten die gewünschte Auskunft.

Ein Nettorechner wie der auf nettolohn.de ist sehr einfach zu handhaben. Die erforderlichen Angaben werden genau abgefragt und die Benutzung ist für jeden Interessenten kostenlos. Aufgrund der regionalen Unterschiede in der Besteuerung der Einkünfte zwischen den alten und neuen Bundesländern muss erst einmal eine Angabe über das Bundesland erfolgen, in dem der spätere Arbeitslohn verdient wird. Danach erfolgt die Abfrage des monatlich zu erwartenden Bruttoarbeitsverdienstes und der aktuellen Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte. Das betrifft nicht nur die Lohnsteuerklasse, sondern auch den Betrag der eingetragenen Kinderfreibeträge mit der Nachkommastelle und ob die Pflicht zur Abführung der Kirchensteuer besteht. Ist eine Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte vermerkt, wird die Angabe der Konfession notwendig. Zusätzlich müssen Angaben zur Krankenversicherung gemacht werden, damit der Nettorechner eine exakte Berechnung der an die jeweilige Krankenkasse abzuführenden Beträge vornehmen kann. Auch die Frage über die Rentenversicherungspflicht muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, um eine möglichst genaue Berechnung zu starten und richtige Angaben zu erhalten. Es werden keine persönlichen Angaben abgefragt, außer dem Geburtsjahr des Steuerpflichtigen. Die Berechnung des zu erwartenden Nettoeinkommens erfolgt vollkommen anonym und es werden dadurch keinerlei Verpflichtungen eingegangen.

Einige online zu findende Nettorechner bieten den zusätzlichen Service an, dass das zu erwartende Nettoeinkommen nicht nur auf der Basis einer monatlichen Gehaltssumme berechnet wird, sondern auch durch die Eingabe eines Stundenlohnsatzes. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist zusätzlich die Angabe der wöchentlich vereinbarten Arbeitsstunden notwendig.








RSS · RSS Reader · Podcatcher · RSSFeed eintragen · Verzeichnis
Datenschutzinformationen · Cookie-Einstellungen · Impressum · AGB & Nutzungsbedingungen · Partnerprogramme · Sitemap


· Diese Seite wurde generiert in 0.01086 Sekunden ·
© 2004-2024 RSS Nachrichten -