Carport Baugenehmigung - von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Vor dem Bau eines Carports sollte sich der Bauherr davon überzeugen, ob er eine Carport Baugenehmigung benötigt. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, ist ein Gespräch im Bauamt sinnvoll.
Lediglich in den vier Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wird keine Carport Baugenehmigung benötigt. In allen anderen Ländern in Deutschland wird nach der jeweiligen Landesbauordnung verfahren. Hier werden für den Bau eines Carports entweder die Bauanzeige oder gar ein vollständiger Bauantrag verlangt - manchmal sogar mit der dazugehörigen Statik. Egal, ob der Carport mit oder ohne Genehmigung gebaut werden darf, auf alle Fälle müssen die Vorschriften der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (die Baunutzungsverordnung also) sowie das Nachbarrecht und gegebenenfalls auch ein Bebauungsplan beachtet und befolgt werden. Der Bebauungsplan macht Vorgaben, die eingehalten werden müssen, er regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung, die sogar von Straße zu Straße unterschiedlich sein kann. Sinn und Zweck eines solchen Plans ist, die städtebauliche Entwicklung durch die Kommune zu kontrollieren und beeinflussen zu können.
Nicht unwesentlich können Vorschriften sein, wenn der Carport in unmittelbare Nähe oder gar auf die Grenze zum Nachbarn gebaut werden soll. Auch hier muss die jeweilige Landesbauordnung befolgt werden, denn auch hier können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Wie groß darf mein Carport sein? Wie hoch darf ich ihn bauen? Darf die geplante Fahrradgarage oder das Kaminholz-Lager mit angebaut werden? Welchen Grenzabstand muss ich einhalten?
Fragen, für die das Bauamt der Kommune zuständig ist. Es erteilt schließlich die Carport Baugenehmigung. Wichtige Unterlagen, die für die Carport Baugenehmigung benötigt werden, sind der Antrag zum Bau, die Beschreibung des Carports, eine aktuelle Flurkarte und gegebenenfalls die Statik.
Bei den Mitarbeitern im Bauamt sollte sich der Bauherr auf alle Fälle vor Baubeginn schlau machen - egal, ob er eine Carport Baugenehmigung benötigt oder nicht. Streit mit dem Nachbarn, mit Naturschützern oder gar mit der Denkmalschutzbehörde kann so im Vorfeld rechtzeitig vermieden werden. Kaum etwas ist schlimmer, als sich mit dem Nachbarn vor Gericht um einen Carport auseinandersetzen zu müssen, der schlimmstenfalls bei einer Niederlage wieder abgerissen werden muss. Selbst wenn im Bauamt alles geregelt und die Grenzbebauung genehmigt ist, bietet sich ein rechtzeitiges Gespräch mit dem Nachbarn dennoch an, um dessen eventuellen Missmut oder Neid vorzubeugen - ganz nach dem Motto "vorbeugen ist besser als streiten".