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Der ADAC Verkaufsvertrag ist ein zuverlässiges Dokument



Der ADAC mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung hat sich auf allen Geschäftsfeldern als äußerst zuverlässig bewährt. Für den Verkauf eines Kraftfahrzeuges bietet er den ADAC Verkaufsvertrag an, den man unbesehen verwenden kann.

Es hat natürlich auch hier - wie überall - jemand ein Haar in der Suppe gefunden, nämlich über ein Gerichtsurteil, das einen "ADAC-geprüften" Vertrag als nicht ausreichend qualifizierte. Wahrscheinlich war es nicht der originale ADAC Verkaufsvertrag, das Gericht ging im konkreten Fall auch auf die "Aufmachung des Vertrages" ein. Konkret ging es um die Angabe des Kilometerstandes beim Gebrauchtwagen, der Richter stolperte über die Formulierung, der km-Stand betrüge "so weit dem Verkäufer bekannt" xxx km (tatsächlich war er manipuliert worden). Diese Formulierung findet sich tatsächlich auch im ADAC Verkaufsvertrag und stellt eine rechtlich zulässige Absicherung dar.

Im ADAC Verkaufsvertrag werden zu Beginn umfangreiche Hinweise sowohl für Käufer als auch für Verkäufer gegeben. Man bedenke, dass der ADAC seit Jahrzehnten mit den Vorgängen von Millionen Mitgliedern rund ums Auto vertraut ist. Hier sind die wesentlichen Punkte im ADAC Verkaufsvertrag: Beide Partner haben die jeweils vollständig ausgefüllten Exemplare unterschrieben. Das klingt banal, wird aber unterschätzt. Der Wagen kann durch den ADAC geprüft werden, dadurch verkauft er sich auch wesentlich besser. Es ist zu prüfen, ob beide Seiten voll geschäftsfähig sind, des Weiteren vor einer Probefahrt, ob der Fahrer über einen gültigen Führerschein verfügt. Über Mängel, insbesondere Unfallschäden, ist der Käufer ungefragt zu informieren. Günstig ist Barzahlung, die Überlassung des KfZ-Briefes erfolgt auf jeden Fall erst nach voller Bezahlung. Wichtig zudem: Der genaue Vermerk von Datum und Uhrzeit der Übergabe des KfZ. Ab diesem Zeitpunkt steht für Schäden die Versicherung des Käufers ein. Sofort nach Verkauf ist dieser an die KfZ-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft zu melden. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um und ist unter der Adresse, die er angegeben hat, nicht erreichbar, haftet der Verkäufer noch ein Jahr für Versicherung und KfZ-Steuer. In Zweifelsfällen empfiehlt daher der ADAC, mit dem Käufer sofort zur Zulassungsstelle zwecks Ummeldung zu fahren.

ADAC-Mitglieder werden durch Anwälte des Clubs rund um den Autoverkauf kostenfrei beraten.

Dem Käufer empfiehlt der ADAC Verkaufsvertrag eine Prüfung des Wagens inklusive Bericht, eine Überprüfung aller Eintragungen besonders im Fahrzeugbrief, die Prüfung der Papiere des Verkäufers und, wenn er nicht der Wagenhalter ist, eine schriftliche Verkaufsvollmacht, die Prüfung der Versicherungen, die auf den Käufer übergehen, die AU-Bescheinigung, bei stillgelegten Fahrzeugen die Stilllegungspapiere.

Der ADAC Verkaufsvertrag enthält im Folgenden alle notwendigen Angaben über Verkäufer, Käufer und Fahrzeug und schließt die Gewährleistung aus bis auf verbindliche Zusicherungen des Verkäufers zur Nutzung und Zusatzausstattung.



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