Der ADAC-Kaufvertrag für Gebrauchtwagen
Der ADAC Kaufvertrag Gebrauchtwagen enthält alle wichtigen Informationen sowie Formulare für Käufer und Verkäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen. Hier findet der Interessent sachkundige Hinweise und Ratschläge für Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen.
Es ist ein immer wiederkehrendes Problem. Wenn jemand sein altes Kraftfahrzeug veräußern möchte braucht er einen professionellen Kaufvertrag. Damit ist er rein rechtlich auf der sicheren Seite, sollte es nach dem Kauf des Kraftfahrzeugs zu Problemen mit dem Käufer kommen. Ein professionelles Formular für den Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens ist in einem gut sortierten Schreibwarenhandel oder auch online in diversen Portalen erhältlich.
Diese Formulare kosten jedoch Geld.
ADAC Kaufvertrag im Internet
Der rechtssichere ADAC Kaufvertrag Gebrauchtwagen ist via Internet gratis abrufbar z.B.
hier. In der Einleitung werden relevante Tipps und Ratschläge gegeben, was alles beim Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens zu beachten ist.
Sachmängelhaftung beachten
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf die Gesetzeslage zur Sachmängelhaftung. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung nur für den privaten Verkauf von Gebrauchtwagen gilt.
Bei Unternehmern hingegen, die ihr Geschäftsfahrzeug veräußern wollen, das können auch selbständige Rechtsanwälte, Ärzte oder Handwerker sein, ist dieser Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam. Des weiteren finden sich in der Einleitung relevante Tipps für den Verkäufer des Gebrauchtwagens. So sollte der Verkäufer seinen Gebrauchtwagen durch den ADAC prüfen lassen. Dadurch erhöht sich die Chance, eventuell einen besseren Verkaufspreis erzielen zu können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollte dem Käufer erst dann augehändigt werden, wenn der Kaufpreis in voller Höhe entrichtet worden ist. Es ist auch besonders darauf zu achten die Verkaufsmeldungen sofort nach Abschluss des Kaufvertrages an die Versicherungsgesellschaft und an die Kfz.-Zulassungsstelle zu senden. Sonst besteht die Gefahr, dass der Verkäufer bis zu einem Jahr für die Kfz.-Steuer und die Versicherungsprämie herangezogen werden kann.
Die Verkaufsmeldungen befinden sich in der Anlage zum ADAC Kaufvertrag Gebrauchtwagen. Weitere wichtige Ratschläge für Käufer und Verkäufer sind im Hinweisteil zum ADAC Kaufvertrag Gebrauchtwagen enthalten. Der ADAC Kaufvertrag Gebrauchtwagen selbst ist sehr übersichtlich gehalten und enthält alle relevanten Angaben für den Fahrzeugverkauf.