Handyvertrag kündigen: Kündigungsfrist beachten



Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, sollte die Kündigungsfrist beachten. Denn ist die Kündigung zu spät verschickt worden, verlängert sich der Handyvertrag meist um ein Jahr. Wir verraten Ihnen, worauf Sie beim Handyvertrag kündigen achten müssen und wie Sie eine Kündigung für Ihren Handyvertrag schreiben.

Möchte man den Handyvertrag kündigen, gibt es vieles zu beachten. Denn meist werden Handyverträge mit sogenannten Mindestlaufzeiten verkauft, eine Kündigung des Vertrages vor Beendigung dieser Frist ist in der Regel nicht möglich oder mit hohen Mehrkosten für den Kunden verbunden. Deshalb sollte man bereits für Vertragsunterzeichnung darüber nachdenken, ob man sich langfristig an einen Handytarif binden möchte. Gewöhnlich betragen Mindestlaufzeiten für Handyverträge zwei Jahre.

Möchte man fristgerecht einen Handyvertrag kündigen, ist dies bis spätestens drei Monate vor Vertragsende möglich. Die Kündigungsfrist ist unbedingt einzuhalten, anderenfalls verlängert sich der Handyvertrag. Hier muss man mit einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr rechnen, wenn man seinen Handyvertrag nicht rechtzeitig kündigt. 

Anders ist es, denn man einen Handyvertrag kündigen möchte, der mit einer Prepaid-Karte verkauft wurde. Meist reicht es schon, wenn die SIM-Karte aus dem Handy entfernt und entsorgt wird, denn bei einem Prepaid-Vertrag entstehen in der Regel nur Kosten, wenn man sein Guthabenkonto auflädt. Deshalb gibt es auch viele Handynutzer, die darauf verzichten und nicht den Handyvertrag kündigen, sondern einfach die SIM-Karte im Hausmüll entsorgen. Einige Anbieter haben in den letzten Jahren darauf reagiert und fordern ihre Kunden auf, die nicht mehr genutzte SIM-Karte an den Anbieter zurückzuschicken. Anderenfalls wird der Wert der SM-Karte, meist ein Betrag zwischen 20 und 30 Euro, dem Kunden in Rechnung gestellt. Deshalb bietet es sich an, die nicht mehr genutzte SIM-Karte per Einschreiben an den Provider oder Netzbetreiber zurück zu schicken und den Handyvertrag zu kündigen.

Einen Handyvertrag kündigen ist nur in schriftlicher Form und mit der Unterschrift den Karteninhabers möglich. Es genügt ein formloses Schreiben an den Netzbetreiber oder Provider, bei dem der Vertrag abgeschlossen ist, mit der Aufforderung, dass der Handyvertrag gekündigt werden soll. Darüber hinaus sollte in diesem Schreiben der Zeitpunkt der Kündigung genannt werden, damit Missverständnisse ausgeschlossen werden können und der Handyvertrag zum gewünschten Termin gekündigt wird. Diesen Brief muss der Kunde nur noch unterschreiben und zur eigenen Sicherheit per Einschreiben an den Anbieter schicken.

Somit kann später nachgewiesen werden, dass die Kündigung tatsächlich verschickt wurde, falls der Provider die Kündigung mit der Ausrede verweigert, das Schreiben vom Kunden sei nie bei ihm angekommen. Darüber hinaus lohnt es sich, um ein Bestätigungsschrieben zu bitten, in dem bestätigt wird, dass man den Handyvertrag kündigen kann.









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