Umsatzsteuervoranmeldung, die Ermittlung der laufenden Unternehmenssteuer



Für Unternehmer ist die Umsatzsteuervoranmeldung eine ebenso lästige wie unabänderliche Pflicht. Für die Finanzverwaltung und damit für den Bundesfinanzminister, notabene den Staat, ist die Umsatzsteuervoranmeldung die wichtigste laufende Einnahmequelle.

Jeder Unternehmer unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Einzige Ausnahme sind Bauern unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Auch Kleinstunternehmer sind umsatzsteuerpflichtig, sie können sich aber unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen. Erzielt ein Unternehmen Einnahmen durch Umsätze, das heißt Verkäufe oder Dienstleistungen, die es in Rechnung stellt, so ist der jeweils vorgeschriebene Umsatzsteuersatz auf diesen Umsatz beim Kunden zu erheben und ans Finanzamt abzuführen. Der Steuersatz beträgt sieben Prozent auf Lebensmittel und Bücher und 19 Prozent auf die meisten anderen Güter und Dienstleistungen. Nicht unter die Umsatzsteuer fällt in Deutschland die Versicherungssteuer, obwohl sie auch 19 Prozent beträgt.

Auf der anderen Seite kann der Unternehmer auf alle Rechnungen, die er zu begleichen hat und in denen eine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, diese beim Finanzamt geltend machen und sie sich im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erstatten lassen. Je nach Bescheid des zuständigen Finanzamtes ist dieser Vorgang monatlich, vierteljährlich oder jährlich durchzuführen. Jedem Unternehmer sei geraten, der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig und im vorgeschriebenen Rahmen nachzukommen, das heißt im Allgemeinen bis zum Zehnten des Folgemonats, in dem die Umsatzsteuervoranmeldung fällig wurde. Ist ein Monat schlecht gelaufen und die Kosten lagen höher als der Erlös, so bekommt man bei der Umsatzsteuervoranmeldung wenigstens die überschüssige Steuer wieder heraus. Hat das Unternehmen einen Überschuss erzielt, so wird Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Diese Zahlung muss dringlich pünktlich beim Finanzamt eingehen, weil dieses andernfalls den Umsatz schätzt, die Steuer einfordert und satte Säumniszuschläge einhebt. Für den Unternehmer ist das Ergebnis der Umsatzsteuervoranmeldung somit auch ein erster Indikator für den Gang der Geschäfte. So schizophren es auch klingen mag, je mehr Steuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung fällig wird, desto besser laufen die Geschäfte, denn die Erlöse liegen höher als die Kosten, wenn bei der Bilanzierung eine Steuerschuld entsteht.

Voranmeldung heißt das Ganze übrigens, weil alle Umsätze, die im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung besteuert worden sind, oder erstattet wurden, im nächsten Jahr im Rahmen der Umsatzsteuererklärung noch einmal bilanziert und neu berechnet werden. Etwaige Differenzen zwischen dem dann errechneten Umsatzsteuerbetrag und den im Vorfeld geflossenen Beträgen, werden dann durch Nachzahlung oder Rückerstattung ausgeglichen.


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