Zinsen: Steuer wird oftmals fällig



Kapitalanlagen bringen Zinsen. Steuer fällt jedes Jahr an, wenn der Zinsertrag über einer festgesetzten Höchstgrenze liegt. Wer jedes Jahr hohe Zinserträge hat, sollte sich gründlich über den jeweiligen Freibetrag informieren.

Die meisten Menschen legen ihr Geld bei Banken an. Hierbei gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, das eigene Geld für sich arbeiten zu lassen. Wenn am Monatsende Geld übrig bleibt, macht es Sinn, diesen Betrag nicht einfach auf dem Girokonto zu belassen. Gewinn bringt es, wenn es zum Beispiel auf dem Sparbuch oder auf einem Tagesgeldkonto verzinst wird. Es gibt jedoch auch einige Möglichkeiten, Geld fest anzulegen oder monatlich stets einen festgelegten Betrag zu sparen. Ganz gleich, für welche Option man sich entscheidet: Das eigene Kapital wird verzinst und kann am Jahresende einen hohen Gewinn erbringen. Fest steht ganz unabhängig von der Höhe der Zinsen: Steuer wird stets fällig, wenn der Zinsgewinn über einem festgelegten Freibetrag liegt.

Freibeträge gibt es sowohl für Einzelpersonen als auch für Ehepaare. Bleibt der Zinsgewinn innerhalb des Freibetrags, müssen keine Steuern an das Finanzamt gezahlt werden. Das Finanzamt kassiert einen bestimmten Prozentsatz aller Zinseinkünfte. Diese sogenannte Abgeltungssteuer betrifft alle Zinseinkünfte einer Person. Ganz gleich, für welche Art des Sparens man sich entschieden hat und unabhängig von der Höhe der Zinsen: Steuer muss immer gezahlt werden. Die Anlageform spielt folglich keine Rolle. Die Summe der Zinseinkünfte ist von Bedeutung. Sie darf die per Getz festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Sowohl der Prozentsatz, den das Finanzamt kassieren darf, als auch die Freibeträge können gesetzlich geändert werden. Daher lohnt es sich, darüber auf dem Laufenden zu sein.

Jeder freut sich am Jahresende über die gewonnenen Zinsen, Steuer dagegen zahlt niemand gern. Durch den Freibetrag kann schließlich bares Geld gespart werden. Wer einen Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank einreicht, hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, sofern die Zinseinkünfte im Rahmen des Freibetrags liegen. Ohne den Freistellungsauftrag bekommt man zuviel gezahlte Steuern der Zinseinkünfte durch die Steuererklärung wieder.



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