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Kilometerpauschale - kein Buch mit sieben Siegeln



Die Kilometerpauschale darf nicht mit der Entfernungspauschale verwechselt werden. Letztere betrifft lediglich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei allen anderen beruflichen Fahrten, wie zum Beispiel Dienstreisen, greift die Kilometerpauschale.

Während bei der Entfernungspauschale der einfach gefahrene Kilometer berechnet wird, zählt bei der Kilometerpauschale jeder gefahrene Kilometer. Beide Regelungen schließen sich aus. Bei Dienstreisen kommt die Kilometerpauschale immer zum Einsatz. Aber auch bei Fahrtätigkeiten und Einsatzwechseltätigkeiten kann diese Steuererleichterung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angewandt werden.

Wie hoch die Kilometerpauschale letztendlich ausfällt, hängt ganz davon ab, welches Fortbewegungsmittel verwendet wird. Die Pauschale greift natürlich bei Personenkraftwagen und hier ist der zu gewährende Betrag pro Kilometer auch am höchsten. Das liegt daran, dass ein Auto weitaus kostenintensiver ist als andere Fahrzeuge. So folgen das Motorrad und der Motorroller als nächstes. Eine kleine Entschädigung lässt sich bei der Verwendung von Moped oder Mofa ansetzen. Und selbst für das Fahrrad bleibt noch eine minimale Kilometerpauschale übrig.

Alternativ zur Kilometerpauschale ist es dem Steuerzahler auch möglich, die tatsächlichen Fahrtkosten aufzuschlüsseln. Diese werden dann berücksichtigt, wenn sie den Betrag der Pauschale übersteigen. Mit der Kilometerpauschale werden laufende Kosten, Versicherungskosten und Garagenmiete abgedeckt. Aber sie schließt auch Reparaturkosten, die Abschreibung und Schuldzinsen mit ein.

Werden die individuellen Fahrtkosten ermittelt, dann muss hier jeder einzelne dieser vorgenannten Posten genau aufgeschlüsselt werden. Zudem hält sich das Finanzamt die Option vor, die Führung eines Fahrtenbuches zu verlangen. Die Kilometerpauschale ist zwar viel einfacher in der Handhabung, aber manchmal kann sich ein Vergleich durchaus lohnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Auto verwendet wird, das für seine überdurchschnittlich hohen Unterhaltskosten bekannt ist.

Der Betrag der Kilometerpauschale für die unterschiedlichen anerkannten Fahrzeuge ändert sich immer wieder. In den Richtlinien zum Einkommensteuergesetz werden die jeweils gültigen Zahlen offiziell bekannt gegeben. Bei der Festlegung und Kalkulation der Pauschalbeträge liegen jeweils die neuesten Durchschnittswerte zu den einzelnen Posten zu Grunde.










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