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Abgeltungssteuer umgehen - so funktioniert es!



Zum Beginn des Jahres 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Damit müssen alle Kapitalerträge pauschal mit 25% versteuert werden. Aber es gibt trotzdem noch einige Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen und Steuern zu sparen.

Abgeltungssteuer umgehen - so funktioniert es!

Zum Beginn des Jahres 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Damit müssen alle Kapitalerträge pauschal mit 25% versteuert werden. Aber es gibt trotzdem noch einige Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen und Steuern zu sparen.

Die Einführung der neuen Abgeltungssteuer bedeutet einen immensen Einschnitt für viele Kapitalanlagen und die damit verbundenen Erträge. Deshalb sollte sich jeder Anleger genau überlegen, wie die Abgeltungssteuer umgangen werden kann. Dazu gibt es immer noch einige Möglichkeiten.

Beispielsweise sind einige Geldanlageformen von der neuen Steuer überhaupt nicht betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Lebens- und Rentenversicherungen, die der Altersvorsorge dienen. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Anforderung einer Riester-Spareinlage entsprechen und frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Weiterer positiver Effekt bei dieser Sparform ist, dass während der Ansparphase die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können (Sonderausgabenabzug). Besteuert werden die Erträge aus Riester- oder Rüruprente erst nachgelagert. Dies bietet den entscheidenden Vorteil, dass im Alter der persönliche Einkommensteuersatz meist deutlich niedriger ist, wodurch viele Steuern gespart werden können.

Eine weitere Möglichkeit die Abgeltungssteuer umgehen zu können, ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Erträge und Ausschüttungen aus einer fondsgebundenen Kapitallebensversicherung müssen erst am Laufzeitende versteuert werden. Außerdem wird die Steuer nur auf den halben Betrag angesetzt. Dadurch kann sich eine Steuerersparnis von bis zu 50% ergeben.

Die Abgeltungssteuer umgehen ist auch mit so genannten Dachfonds möglich. Größter Vorteil ist hier, dass im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds eventuelle Umschichtungen des Vermögens und damit verbundene Veräußerungen nicht umgehend der Abgeltungssteuer unterliegen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, erzielte Kursgewinne erst der Abgeltungssteuer zu unterziehen, wenn diese ausgezahlt werden. Vorteilhaft daran ist, dass durch die komplette Betrachtung der Kursgewinne und -verluste meist ein geringerer Steuerbetrag fällig wird. Zu beachten gilt hierbei jedoch, dass von dieser Regelung nur Kursgewinne betroffen sind. Erzielte Zinserträge und Dividenden werden bereits während der Laufzeit der Abgeltungssteuer unterzogen.

Als Möglichkeit zum Umgehen der Abgeltungssteuer bieten sich auch geschlossene Fonds und Beteiligungen an. Bestes Beispiel sind hier so genannte Schiffsbeteiligungen, da diese nicht der Abgeltungssteuer, sondern nur der Tonnagesteuer unterliegen. Dadurch kann der Anleger sehr hohe Renditen erzielen, die nur zu einem sehr geringen Teil steuerpflichtig sind.

Eine weitere Variante zum Sparen der Abgeltungssteuer sind offene Immobilienfonds. Wichtig dabei ist vor allem, dass diese mit einem hohen Auslandsanteil ausgestattet sind. Da die Einnahmen hier durch die Zahlung von Mieten im Ausland erzielt werden, unterliegen diese nicht der Abgeltungssteuer.









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