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Betriebliche Weiterbildung nützt allen Beteiligten



Von der betrieblichen Weiterbildung profitieren beide Seiten, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Werden bestimmte Grundsätze befolgt, ergibt sich eine Win-Win-Situation für die Firma wie auch die Beschäftigten

Höheres Wissen oder eine Qualifikation der Mitarbeiter sichern Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens, und die geschulten Arbeitnehmer können so beispielsweise Aufstiegschancen wahrnehmen und ihr Einkommen erhöhen bzw. ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Damit der Weitergebildete sein Wissen nicht andernorts nutzt, wird der Arbeitgeber bestrebt sein, das Betriebsklima - beispielsweise durch eine positive Corporate Identity - positiv zu gestalten. Vorgesetzte sollten zudem möglichen Fortbildungsbedarf bei ihren Mitarbeitern erfragen oder, wenn sie einen Bedarf bemerken, ihre Mitarbeiter darauf ansprechen und ihnen eine geeignete Maßnahme vorschlagen.

Betriebliche Weiterbildung kann auf sehr verschiedene Art und Weise gestaltet werden. Einteilen lassen sich die unterschiedlichen Angebote in
- betriebsinterne Fortbildungen
- vom Betrieb gezahlte oder finanziell geförderte externe Fortbildungen.

Innerbetriebliche Weiterbildung, beispielsweise spezielle Fremdsprachen- oder EDV-Kurse, aber auch Telefontraining (Wie reagiere ich in betriebstypischen Standardsituationen angemessen am Telefon?) zählen hierzu. Der Arbeitgeber kann zur Teilnahme verpflichten, doch ist dies psychologisch nicht immer günstig. Besser ist es, wenn die Vorteile, an dieser Fortbildung teilzunehmen, im Vorfeld der Veranstaltung(sreihe) herausgestellt werden. Ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme kann sein, wenn die Fortbildung während der angerechneten Arbeitszeit stattfindet.

Für außerbetriebliche Weiterbildung gilt es, denn Sinn der Teilnahme des Mitarbeiters für den Arbeitgeber im Vorab zu klären. Sprach- oder Computerkurse können dazuzählen, aber auch speziellere Fortbildungen beispielsweise in Konfliktbewältigung oder Organisationsstrategien. Kurse wie Töpfern oder Ausdruckstanz mögen das Allgemeinbefinden des Mitarbeiters stärken, lassen sich jedoch kaum als betrieblich relevante Weiterbildung interpretieren. Zudem gilt es, bei gleichwertigen externen Angeboten das jeweils günstigste zu wählen.

Die Firma kann die Kurskosten übernehmen (wobei es aus steuerlichen Gründen ratsam ist, wenn die Rechnung bereits auf die Firma ausgestellt wird, damit keine geldwerten Leistungen an den Arbeitnehmer gehen); auch eine Beteiligung an den Kosten ist möglich. Aus haushalterischen Gründen ist es günstig, die geplante Weiterbildungsmaßnahme frühzeitig anzumelden, damit die Firma die zu erwartenden Kosten im Haushalt berücksichtigen kann. Unbedingt notwendig ist die Vorabvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie lange nach der Kostenübernahme der betrieblichen Weiterbildung der Arbeitgeber nicht kündigen darf, ohne die Kosten nachträglich (auch anteilig) nachzahlen zu müssen - schließlich will die Firma von der Investition in den Mitarbeiter profitieren. Hierfür sollte der Arbeitsvertrag unbedingt um eine entsprechende Klausel ergänzt werden, sollte dies nicht bereits in selbigem enthalten sein.









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