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Statt Ausmusterung Bundeswehr oder Zivildienst



Wenn anstelle der Ausmusterung Bundeswehr oder Zivildienst zur Wahl stehen, treffen Wehrdienstpflichtige oft die erste wichtige Entscheidung im Leben. Untaugliche treffen sie spät oder nie.

Wer bei der Musterung für den Wehrdienst als untauglich ausgemustert wird, hat meistens eine Beeinträchtigung physischer oder psychischer Art. Kleinere gesundheitliche Mängel finden ihren Niederschlag lediglich in der Einstufung in die jeweilige Tauglichkeitsstufe, aber Krankheiten oder Gebrechen, die für den Wehrdienstleistenden ein nicht einzuschätzendes Gesundheitsrisiko bedeuten, führen zur Ausmusterung. Bundeswehr und Zivildienst verzichten dann gleicherweise auf die Verpflichtung des betreffenden jungen Mannes zum Wehr- oder Zivildienst.

Eine Ausmusterung kann aufgrund der Musterungsuntersuchung beim entsprechenden Amt erfolgen, wenn dem untersuchenden Bundeswehrarzt ein schwerwiegender gesundheitlicher Mangel des Gemusterten auffällt und sich in nachfolgenden Untersuchungen bestätigt. Es kann aber auch vor der Musterung ein ärztliches Attest bereits Auskunft über den Krankheitszustand geben und so bereits im Vorfeld eine Ausmusterung wahrscheinlich werden. Schließlich kann auch nach erfolgter Feststellung der Wehrtauglichkeit noch eine Ausmusterung erfolgen. Das kann noch vor der Einberufung und dem Beginn der Grundausbildung sein, aber auch während laufender Grundwehrdienstzeit eintreten. In allen Fällen muss ein ärztliches Attest mit eindeutigen Befunden vorliegen, die einen risikolosen Einsatz des Wehrpflichtigen ausschließen. Dabei muss es sich um schwerwiegende Beeinträchtigungen handeln, die im schlimmsten Fall eine lebensbedrohliche Situation für den Wehrpflichtigen herbeiführen könnten, die die Bundeswehr nicht verantworten kann.

Das Recht auf Wehrdienstverweigerung ist im Grundgesetz fest geschrieben. Demnach hat jeder junge Mann prinzipiell die Wahl, aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe zu verwehren. Zum Ausgleich muss er sich verpflichten, für den gleichen Zeitraum eine Aufgabe im sozialen Bereich zu verrichten. Das bedeutet, dass er prinzipiell wehrdiensttauglich ist, diesen Dienst aber nicht an der Waffe, sondern in einer sozialen Einrichtung ableistet. In diesem Sinne bedeutet Ausmusterung: Bundeswehr oder Zivildienst gleichermaßen nicht leisten zu müssen. Auch für den Zivildienst muss der Zivildienstleistende ohne gesundheitliche Einschränkungen sein.

Es gibt immer wieder Versuche von jungen Männern, eine Ausmusterung mithilfe falscher Atteste zu erwirken, obwohl keine zwingenden ärztlich feststellbaren Gründe vorliegen. Allerdings geht der Wehrpflichtige damit vor allem nicht nur dem Wehr- oder Zivildienst aus dem Weg, sondern seiner eigenen Gewissensentscheidung. Denn es ist eine Folge der Ausmusterung, Bundeswehr oder Zivildienst zur Einstellungsüberprüfung nicht frei wählen zu können.









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