Hilfreiche Tipps zum Kindergeld beantragen
Mit der Geburt eines Kindes sind für die Eltern auch viele Formalitäten und Behördengänge verbunden. Zu den ersten Schritten gehört das Einwohnermeldeamt, aber auch Eltern-und Kindergeld beantragen.
Kindergeld ist eine regelmäßige staatliche Leistung um Familien zu entlasten. Für jedes Kind besteht vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird auch für volljährige Kinder Kindergeld gewährt.
Wie und Wo das Kindergeld beantragen?
Zunächst muss bei der zuständigen Familienkasse, der Agentur für Arbeit, ein schriftlicher Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Die jeweiligen Vordrucke sind direkt bei der Familienkasse erhältlich oder können im Internet herunter geladen werden. Diese müssen sorgfältig ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Die unterzeichneten Antragsformulare können persönlich, per Post oder mittels Fax an die Familienkasse übergeben werden. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde in Original oder eine beglaubigte Kopie vorzulegen. In einigen Fällen ist eine Haushaltsbescheinigung erforderlich. Dies ist beispielsweise der Fall um nachzuweisen, dass das anspruchsberechtigte Kind bei den Großeltern lebt. Das zuständige Einwohnermeldeamt stellt diese Bescheinigung aus.
Wer darf Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld beantragen, kann jeweils der Berechtigte, in der Regel die Eltern. Gewährt anstelle der Eltern eine andere Person dem Kind Unterhalt, ist auch diese zur Antragstellung berechtigt. Das Kindergeld steht Eltern zu, welche in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt der Einkommenssteuererklärung unterliegen. Der Anspruch auf Kindergeld ist gegeben bei leiblichen Kindern, Stief-, Adoptiv - und Pflegekindern sowie Enkelkindern, sofern diese im Haushalt des Antragstellers leben.
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Für das erste sowie zweite Kind beträgt dieses jeweils 164 Euro. Das dritte Kind erhält 170 Euro und jedes weitere Kind eine monatliche Zahlung von 195 Euro.
Mit dem Bescheid über die Bewilligung des Kindergeldes wird eine Kindergeldnummer vergeben. Die letzte Ziffer dieser Nummer ist ausschlaggebend für den Auszahlungstermin. Das Kindergeld wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt die Zahlung monatlich automatisch. Ob nach Eintreten der Volljährigkeit des Kindes weiterhin Kindergeld gezahlt wird, ist von vielen Faktoren abhängig. Das volljährige Kind, welches sich in der Ausbildung befindet oder arbeitssuchend ist, kann weiterhin Kindergeld erhalten. Die erforderlichen Nachweise hängen hierbei von der jeweiligen beruflichen Situation ab und müssen dem Antrag auf Weiterbewilligung beigefügt werden.