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Der 400-Euro-Job: Legal nebenbei Geld verdienen



Der 400-Euro-Job, umgangssprachlich auch "Minijob", beinhaltet eine Tätigkeit, die 400 € Einkommen monatlich nicht überschreiten darf. Der Anteil der deutschen Bürger mit Minijob wächst stetig.

Der 400-Euro-Job ist für viele Menschen eine Möglichkeit, sich neben der hauptsächlichen Tätigkeit noch etwas Geld dazuzuverdienen - andere hingegen arbeiten ausschließlich auf Minijob-Basis. Allein im Jahre 2009 lag der Anteil dieser Personen in Deutschland bei ca. 4,9 Millionen. Viele geringfügige Beschäftigungen finden sich in der Gastronomie, in Büros, in der Kinderbetreuung, der Raumpflege sowie in der Altenpflege. Auch viele Callcenter stellen Aushilfen stundenweise ein. Es ist jedem Menschen ab 15 Jahren erlaubt, einen Nebenjob auszuüben. Gerade viele Schüler, Studenten, Rentner, Mütter und Arbeitslose nutzen die Möglichkeit, sich etwas "nebenher" zu verdienen. Die Regelung für Arbeitslose, die in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen, sieht jedoch vor, dass nur 164 € des Verdienstes von dem Arbeitslosen einbehalten werden dürfen; die restliche Summe wird ihm dann auf sein Arbeitslosengeld I oder seinen ALG-II-Betrag angerechnet. Eine geringfügige Tätigkeit wird oft auch als Chance gesehen, Erwerbslose wieder mit dem Arbeitsleben vertraut zu machen; zudem ergeben sich in einigen Fällen später Teilzeitjobs oder eine Ganztagsstelle aus dem anfänglichen Minijob.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten geringfügige Beschäftigungen zu finden: Genauso wie bei den üblichen Teilzeit- und Vollzeitstellen findet man in vielen Internetportalen oder der lokalen Tageszeitung diverse Stellengesuche. Auch bei einem Minijob ist ein Arbeitsvertrag nötig: In diesem sind außer Arbeitszeit und Gehalt auch aufgeführt, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unmittelbar über eine weitere Arbeitsaufnahme oder einen weiteren Minijob informieren muss. Übrigens hat ein geringfügig Entlohnter auch ein Recht auf bezahlten Urlaub. Es gibt auch Arbeitnehmer, die gleich 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen aufnehmen. Sollte dies der Fall sein, kann es je nach Lage sein, dass eine der Tätigkeiten als herkömmliches Arbeitsverhältnis angesehen und sozialversicherungspflichtig angemeldet werden muss. Daraus ergeben sich erhöhte Sozialabgaben - auch für den Arbeitnehmer. In diesem Fall kann es von Vorteil sein, sich über eine Selbstständigkeit Gedanken zu machen. Wichtig ist allerdings hier, dass man sich in diesem Fall selbst kranken- und rentenversichern muss.

Der 400-Euro-Job existierte in seiner Vorform bereits seit längerer Zeit; vor 1999 war eine Beschäftigung geringfügig, wenn sie 15 Wochenstunden nicht überstieg und unter der Grenze von 590 DM monatlich im damaligen Westdeutschland, und 500 DM monatlich in Ostdeutschland blieb. Nach 1999 gab es diverse Änderungen: Das Limit wurde für Gesamtdeutschland auf 325 € monatliches Einkommen gesetzt. Zudem wurde der 400-Euro-Job zum Teil sozialversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber steuerte mit 22 % zur Kranken- und Rentenversicherung bei. Ein Arbeitnehmer, der nur auf 400-Euro-Basis arbeitet, kann im Zuge der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden; diese Möglichkeit wird insbesondere von vielen Müttern genutzt.

Der Minijob ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit, geringfügig angestellt zu werden: Es gibt außerdem den sogenannten Midi-Job, bei dem der Verdienst zwischen 400,01 € und 800 € liegen darf. Der Arbeitgeber übernimmt auch hier die Sozialversicherungsbeiträge; der Anteil, den der Arbeitgeber übernimmt, steigt allerdings mit steigendem Einkommen, sodass die Anteile bei 800 € Einkommen für beide Parteien gleich hoch sind.










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