Bei einem Stromvergleich Nachtstrom berücksichtigen



Für zahlreiche Haushalte kann es sinnvoll sein, beim Stromvergleich Nachtstrom-Tarife mit einzubeziehen, da dabei in der Nebenzeit ein niedrigerer Verbrauchspreis veranschlagt wird.

Haushalte, die mit Nachtspeicheröfen heizen, sollten beim Stromvergleich Nachtstrom-Tarife mit berücksichtigen, beziehungsweise bevorzugen, da sich auf diese Weise unter Umständen eine höhere Kostenersparnis erzielen lässt als bei herkömmlichen Vertragsmodellen mit einheitlichem Verbrauchspreis. Bei solchen Tarifen kann der Strom von den späten Abendstunden bis zum frühen Morgen preiswerter bezogen werden als tagsüber. Dies ist insbesondere bei Elektroheizungen vorteilhaft, die sich über Nacht aufladen und die gespeicherte Energie im Lauf des Tages in Form von Wärme an den Raum abgeben.

Allerdings schneiden im Stromvergleich Nachtstrom-Tarife nicht zwingend günstiger ab. Bei manchen Anbietern sind die Verbrauchspreise tags nämlich verhältnismäßig hoch und kompensieren somit die Ersparnis, die sich in der Nebenzeit erzielen lässt. Außerdem kann der Preis für die Nebenzeit mitunter ähnlich hoch sein wie der Einheitstarif mancher günstiger Stromversorger. Daher sollte zunächst ermittelt werden, welcher Anteil am Gesamtverbrauch durchschnittlich auf die Nebenzeit fällt. Sofern der jetzige Tarif bereits Nachtstrom beinhaltet, lässt sich der entsprechende Wert der letzten Stromrechnung entnehmen. Ansonsten kann man den Bedarf für die Haupt- und Nebenzeit ermitteln, indem man den aktuellen Zählerstand für beide Zeiträume notiert und eine Woche später erneut abliest. Je höher der Verbrauch in der Nebenzeit im Vergleich zur Hauptzeit liegt, desto eher dürfte sich ein Nachtstrom-Tarif lohnen. Er kann aber nur in Anspruch genommen werden, sofern ein Zweitarif-Zähler im Haushalt vorhanden ist. Ansonsten ist das korrekte Ablesen nicht möglich.

Wer nach einem Stromvergleich Nachtstrom von einem anderen als dem bisherigen Anbieter beziehen möchte, muss sich lediglich bei diesem anmelden. Eine eigenständige Kündigung des bestehenden Vertrags ist nicht notwendig, da diese vom neuen Versorger übernommen wird. Ausnahmen bestehen lediglich, sofern der Wechsel aufgrund einer Preiserhöhung in Erwägung gezogen wird. In diesem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, bei dem vertraglich vereinbarte Fristen einzuhalten sind. Daher ist es sinnvoll, ein Kündigungsschreiben zu verfassen und sich dabei auf die mitgeteilte Tarifanpassung zu beziehen. Zeitgleich sollte man sich um die Anmeldung beim neuen Energieversorger kümmern, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten und baldmöglichst günstigeren Strom zu beziehen.









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