Testament verfassen: unterschiedliche Möglichkeiten
Wer ein Testament verfassen möchte, der hat prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, wie er dies tun kann. So kann ein Testament beispielsweise auch handschriftlich verfasst werden.
Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, frühzeitig sein Testament zu verfassen. Die meisten jungen Menschen und Menschen mittleren Alters denken noch nicht ans Sterben und verdrängen den Gedanken, selbst ein Testament zu verfassen, um sich nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen zu müssen. Doch so hart es klingt: Es ist nur eines im Leben wirklich sicher, und das ist der Tod. Wir alle müssen früher oder später sterben, und da ist es doch schön, wenn man sich wenigstens in der Gewissheit wiegen kann, dass nach dem eigenen Tod alles nach den persönlichen Vorstellungen geregelt ist. Selbst wenn man keine großen Güter zu vererben hat, es gibt immer Dinge, die geklärt werden müssen, wenn jemand verstirbt. Übrigens kann man ab dem 18. Lebensjahr selbst ein Testament verfassen.
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In einem Testament kann man prinzipiell alles regeln, was die Verteilung des Vermögens und der Besitztümer betrifft: Erbeinsetzung, Enterbung, Auflagen, Teilungsanordnungen oder auch die Pflichtteilentziehung. Auch andere Verfügungen können in einem Testament festgelegt werden. So kann beispielsweise ein Vormund für minderjährige Kinder benannt werden. Ein Testament verfassen vor allem auch Menschen, die mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Diese tritt in jedem Fall ein, wenn kein oder ein ungültiges Testament vorliegt. Wer kein Testament verfassen möchte, kann auch einen sogenannten Erbvertrag abschließen. Auch hiermit kann man Regelungen zum Verbleib des eigenen Vermögens treffen und die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Der Hauptunterschied zwischen dem Testament und dem Erbvertrag besteht darin, dass bei letzterem eine rechtliche Bindung zwischen dem Erblasser und seinem Vertragspartner entsteht. Häufig wird der Erbvertrag in der Praxis mit einem Ehevertrag kombiniert.
Generell kann ein Testament in unterschiedlichen Formen verfasst werden: Man kann ein öffentliches Testament wählen, welches notariell aufgesetzt wird, oder man wählt die handschriftliche Form. Auch andere, außerordentliche Testamentformen gibt es. Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass alles von Hand geschrieben ist. Ein maschinengeschriebenes Dokument ist nur gültig, wenn es von einem Notar beglaubigt wurde. Generell empfiehlt es sich, das Testament mit dem Vor- und Zunamen zu unterschreiben.
Wer ein eigenhändiges Testament aufsetzt, sollte seine Vertrauten auch darüber informieren, wo sie dieses finden können. Denn nur ein Testament, das auch vorliegt, kann auch berücksichtigt werden. Viele trauen ihrem Schreibtisch oder ihrem Umfeld nicht und verwahren ihren Letzten Willen lieber in einem Bankschließfach.