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Schuldnerberatung: Ausbildung weist Mängel auf



Immer mehr Menschen in Deutschland sind überschuldet. Der Bedarf an Entschuldungsexperten ist groß. Doch da nicht einmal der Begriff des Schuldnerberaters geschützt ist, muss es nicht wundern, dass auch die Schuldnerberatung Ausbildung große Unterschiede aufweist.

Überschuldung ist ein Thema, das immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Ganze Fernsehsendungen werden zu diesem Thema gemacht und locken allwöchentlich Millionen von Zuschauern vor die Fernsehgeräte. Der Bedarf an geeigneten Beratungsstellen wächst ständig, dabei ist die Frage der Schuldnerberatung Ausbildung in keiner Weise geklärt. Beratungsstellen gibt es sowohl bei den paritätischen Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen als auch bei der Agentur für Arbeit oder anderen öffentlichen Stellen. Gleichwohl gibt es auch private Berater.

Bei den meisten gemeinnützigen Anbietern übernehmen diese Aufgaben Sozialarbeiter, die ihre Schuldnerberatung Ausbildung entweder zusätzlich absolviert haben oder sich die juristischen und finanztechnischen Kenntnisse autodidaktisch angeeignet haben. Sicherlich ist das ein guter Ansatz, denn oftmals befindet sich der Schuldner nicht nur in einer finanziell angeschlagenen Situation, sondern auch die familiären Verhältnisse und das private Umfeld weisen Handlungsbedarf auf.

Um jedoch überall eine gleichwertig qualitative Beratung erstellen zu können, empfiehlt es sich, bundesweit die Schuldnerberatung Ausbildung zu vereinheitlichen. Dabei könnte der berufliche Background für künftige Berater auch ganz unterschiedlich sein. So kämen für eine Schuldnerberatung Ausbildung genauso gut Kaufleute und Finanzbeamte wie auch Sozialpädagogen oder Rechtsanwälte infrage.

Doch derzeit ist es noch so, dass die Schuldnerberatung Ausbildung hinsichtlich ihrer Qualität genauso unterschiedlich ist, wie die Beratungen selber. Nimmt man beispielsweise den Extremfall einer privaten Insolvenz: Bei einem privaten Schuldnerberater werden in der Regel schon im Vorfeld enorme Kosten fällig, weil Gerichtsgebühren und andere Kosten gedeckt werden müssen. Dass dabei ein Anwalt einen höheren Gebührensatz verlangt, als eine gemeinnützige Organisation, liegt dabei auf der Hand. Genau hier liegt allerdings der Kern des Problems. Denn normalerweise verfügen Menschen, die sich für eine private Insolvenz entschieden haben, über keinerlei finanzielle Reserven. Wovon sollen sie dann also diese Gebühren bezahlen? Hier gilt es, eine klare Rechtslage für alle Betroffenen zu schaffen.










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