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Privatinsolvenz - letzter Ausweg aus den Schulden
Viele kennen das Problem, dass ihnen die Schulden über die Jahre einfach über den Kopf gewachsen sind. Das Problem sind meist jedoch nicht die Schulden, die gemacht wurden, sondern die Tatsache, dass man versucht, vor ihnen wegzulaufen, da man keine Möglichkeit sieht, diese zu begleichen. Die Folge sind Zinsen und zusätzliche Kosten durch Anwalts- oder Inkassogebühren.
Der außergerichtliche Einigungsversuch - ein Schuldnerberater kann helfen
Wenn sich die Schulden erst einmal über lange Zeit angehäuft haben, bleibt als einziger Ausweg meist nur der Schuldnerberater. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen nehmen kein Geld von Ihnen, sondern bekommen es - wie der Name schon sagt - vom Staat. Wenn die Schulden enorm hoch und das Einkommen zum Begleichen der Schulden nicht ausreicht, wird Sie der Schuldnerberater auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz begleiten. Dies bedeutet zunächst, Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch anzubieten. Jeder Gläubiger bekommt somit einen gewissen Prozentsatz seiner Forderung zugesichert, welchen Sie als Schuldner in Raten über 6 oder 7 Jahren auf ein Treuhandkonto einzahlen. Dieses Geld wird dann regelmäßig an die Gläubiger ausgeschüttet. Sollte dieser Einigungsversuch, welcher aber unbedingter Bestandteil der angestrebten Privatinsolvenz ist, scheitern, so bleibt Ihnen nur, den Antrag für die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht einzureichen. Dieses entscheidet dann, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
Zunächst wird auch das Gericht versuchen, den Gläubigern noch einmal einen Einigungsversuch anzubieten. Dieser Versuch scheitert leider auch sehr häufig. Wenn dieser Prozess jedoch abgeschlossen ist, beginnt die Privatinsolvenz, in der Sie sich im Regelfall 6 Jahre lang befinden.
In dieser Zeit dürfen Sie auf keinen Fall erneute Schulden machen oder Verträge abschließen. Denn dies würde zur sofortigen Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens führen und Sie wären den Gläubigern dann die gesamte Summe sofort schuldig.
Am Ende der Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung. Das heißt, dass Sie auch im siebten Jahr keine Verträge abschließen und keine Schulden machen dürfen. Im gesamten Prozess sind Sie verpflichtet, Zahlungswillen zu zeigen und den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an Ihre Gläubiger zu zahlen.
Wichtig ist, dass Sie sich auch nach der Privatinsolvenz von Schulden fernhalten. Und bedenken Sie auch, dass es immer der fairere Weg Ihren Gläubigern gegenüber ist, wenn Sie zunächst versuchen, wenigstens einen Teil Ihrer Schulden zu zahlen, soweit es Ihnen möglich ist. Wenn Sie den Weg erst einmal geschafft haben, können Sie jedoch erleichtert aufatmen.
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