Zwangsversteigerung: Immobilien günstig erwerben



Auch wenn die meisten Deutschen davon träumen, so können sich nicht alle eine Wohnung oder ein Haus leisten. Manchmal gelingt es, bei einer Zwangsversteigerung Immobilien kostengünstig zu erwerben.

Eine Zwangsversteigerung ist auf der emotionalen Ebene etwas Widersprüchliches. Einerseits wird eine Immobilie versteigert, wenn ein Mensch, eine Familie oder auch ein Unternehmen den finanziellen Ruin erlebt. Für diese Menschen ist die Zwangsversteigerung eine Katastrophe, da sie somit ihr ganzes Hab und Gut verlieren. Andererseits stellt eine Zwangsversteigerung Immobilien für andere Menschen zum Verkauf, die durch den Erwerb eines Häuschens eventuell die Chance ihres Lebens wahrnehmen. Meistens erwerben Makler oder andere gewerbliche Interessenten Objekte in einer Zwangsversteigerung. Immobilien sind hier – wie gesagt – günstig zu haben. Aber auch Privatpersonen mit ein wenig Geduld und dem richtigen Händchen haben die Möglichkeit für einen guten Kauf. Dabei müssen allerdings einige Dinge beachtet werden. Eine gute Vorbereitung auf den Gerichtstermin bezüglich des Wunschobjekts ist unentbehrlich. Da die Gerichtstermine lange Zeit im Voraus feststehen, haben potenzielle Käufer für die Auswahl des geeigneten Objekts sowie für die Beschaffung aller notwendigen Informationen viel Zeit.

Zunächst einmal sollte man die Objektbeschreibung genau studieren. Interessiert man sich für eine Immobilie, so kann man beim Amtsgericht die Einsicht in das Verkehrswertgutachtens erbitten. Das Gutachten umfasst eine genaue Beschreibung des Zustands und der Lage des Objekts. Dabei kann es allerdings passieren, dass die Besichtigung lange Zeit zurückliegt oder aber nicht von innen durchgeführt werden konnte. Hier ist besondere Vorsicht geboten. In dem Grundbuchauszug, der ebenfalls anzufordern ist, findet man Informationen darüber, ob das Grundstück lastenfrei ist. Ob das Objekt allerdings vermietet ist oder nicht, geht aus dem Grundbuch nicht hervor. Bestehende Mietverträge müssen bei der Ersteigerung übernommen werden. Bei Eigenbedarf hat man zwar ein sogenanntes Kündigungsrecht, muss aber die Kündigungsfrist einhalten. Zu empfehlen ist auch, bereits im Vorfeld die eine oder andere Versteigerung zu besuchen. So kann man den Ablauf kennenlernen und fühlt sich bei dem Termin für das Wunschobjekt sicherer. Ist man sich seiner Sache sicher, dann sollte man sich auch vor dem Zuschlag um die notwendigen Versicherungen kümmern. Bei einigen Gerichtsterminen gibt es Besichtigungstermine vor der Zwangsversteigerung. Immobilien müssen also nicht ohne Augenschein ersteigert werden. Kommt ein Besichtigungstermin zustande, so sollte man, wenn möglich, einen Baufachmann mitnehmen.

Beim Ersteigern sollte man sich unbedingt ein finanzielles Limit setzen. Hat man mit diesem oder einem darunter liegenden Betrag den Zuschlag erhalten, dann kann man sich über sein neues Eigentum freuen.








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