Was in einem Abmahnung Muster enthalten sein sollte



Im Internet sind zahlreiche kostenlose Abmahnung Muster zum Downloaden zu finden. Sie werden vor allem von kleinen Firmen in der Praxis verwendet. Jedoch ist dabei Vorsicht geboten.

Es gibt viele Gründe, die eine Firma dazu veranlassen können, gegen einen ihrer Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen. Vielleicht besteht der Verdacht, dass der Mitarbeiter während der Zeit einer Krankschreibung schwarz arbeitet, oder ein Mitarbeiter fällt wiederholt durch Unpünktlichkeit auf oder er befolgt Weisungen seines Vorgesetzten nicht. Alle diese und ähnliche Fälle haben gemeinsam, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Handlung oder bestimmte Handlungen seines Arbeitnehmers als Fehlverhalten betrachtet und sie sich in Zukunft nicht mehr gefallen lassen will. Falls das Fehlverhalten nicht abgestellt wird, steht für den Arbeitgeber auch das Thema Kündigung im Raum. Ist es soweit gekommen, ist es Zeit für eine ernste Warnung an den Mitarbeiter in Form einer Abmahnung.

Gerade kleinere Firmen scheuen in diesen Fällen jedoch den zeitlichen und finanziellen Aufwand, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Schnell ist im Internet ein kostenloses Abmahnung Muster gefunden, jedoch stellt sich damit für den Arbeitgeber auch die Frage, was ein solches Abmahnung Muster taugt. Denn wenn es später zu einer Kündigung kommt, die von dem Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird, müssen vorausgegangene Abmahnungen auch rechtlich wirksam gewesen sein, um einen Kündigungsgrund zu ergeben.

Ein Abmahnung Muster sollte mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zunächst sollte es das beanstandete Verhalten präzise benennen. Hier kann einer Firma nur geraten werden, so genau wie nur möglich vorzugehen. Das Fehlverhalten muss genau beschrieben und präzise angegeben werden, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit es sich zugetragen hat. Ein allgemeiner Hinweis zum Beispiel auf wiederholtes Zuspätkommen genügt nicht, vielmehr ist genau anzugeben, an welchem Datum der Mitarbeiter zu welcher Uhrzeit hätte erscheinen müssen und wann er tatsächlich erst zur Arbeit gekommen ist. Nicht minder wichtig ist es, die Beweismittel für das Fehlverhalten anzugeben. Häufig kommen dafür nur Zeugen in Betracht und diese müssen in der Abmahnung auch benannt werden. Allerdings ist besondere Vorsicht angebracht, wenn ein Fehlverhalten nur durch einen Zeugen belegt werden kann, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass sich Zeugen in einem späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren nur ungefähr erinnern und nicht mehr das Datum oder den genauen Ablauf wiedergeben können. Hier empfiehlt es sich, den Zeugen zu veranlassen, seine Beobachtungen zeitnah genauestens aufschreiben zu lassen und diese Notiz unterschrieben und mit Datum versehen zu den Akten zu nehmen. Sehr hilfreich sind auch Beweisfotos oder die Angaben einer Stechuhr.

Ist das gerügte Fehlverhalten derart präzise in die Abmahnung aufgenommen, sollten dem Arbeitnehmer diejenigen vertraglichen Pflichten, die er durch sein Verhalten verletzt hat, ebenso genau genannt werden. Als nächstes folgt in der Abmahnung die Androhung bestimmter Konsequenzen für den Fall, dass der Mitarbeiter das beanstandete Verhalten wiederholt. Dabei handelt es sich regelmäßig um die Kündigung. Diese Androhung muss in einer Abmahnung enthalten sein, weil sie nur dann auch als eine der Grundlagen für eine Kündigung verwendet werden kann.

Enthält die Abmahnung alle diese Aussagen, muss sie für ihre Wirksamkeit dem Mitarbeiter zugestellt werden. Hier hat sich ein Einschreiben mit Rückschein bewährt. Zum Schluss muss die Abmahnung in der Personalakte abgelegt werden.








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