Optimale Interessenvertretung mit dem richtigen Anwalt für Arbeitsrecht



Ein Großteil unseres Lebens spielt sich auf der Arbeit ab. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen können. Ihr Spezialist für Arbeitsrecht steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Aber zunächst die grundlegenden Faktoren des deutschen Arbeitsrechts: Im deutschen Arbeitsrecht werden Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Dies wird als Individualrecht bezeichnet. Im Gegensatz zum Individualrecht existiert auch ein Kollektivrecht. Hier wird zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen verhandelt und zwischen deren Vertretungsorganen. Wenn sich Ihre Erwerbstätigkeit als problematisch erweist, so sind Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht gut beraten.

Die Grundlage jedes Arbeitsrechts ist der zuvor ausgehandelte Arbeitsvertrag. Dabei unterliegt ein derartiger Arbeitsvertrag komplexen Grundlagen. Er ist abhängig von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, nationalen Gesetzen und supranationalen Verordnungen, beispielsweise auf der EU-Ebene. Dabei kann der Arbeitgeber sowohl jede natürliche als auch jede juristische Person sein. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seines Vertrags verpflichtet, fremdbestimmte Arbeit zu leisten.

Dabei wird zwischen Arbeitern und Angestellten differenziert. Per definitionem entspricht ein Angestellter einem Arbeitnehmer, der geistig oder künstlerisch schaffend ist. Ein Arbeiter dagegen erbringt keine geistigen Leistungen, sondern vollführt körperliche Arbeit. Allerdings ist diese rechtliche Unterscheidung nur noch von marginaler Bedeutung, da die Kriterien wie Kündigungsfrist, Entgelt, Lohnfortzahlungen und sozialversicherungsrechtliche Behandlungen keine Rolle mehr spielen. Ausnahme sind hier bestimmte Tarifverträge mit den entsprechenden tariflichen Bindungen. Sondergruppen bei den Arbeitnehmern sind leitende Angestellte, Aushilfsbeschäftigte und Beamte.

Die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses findet meistens, aber nicht zwingend, im Betrieb des Arbeitgebers statt. Der Betrieb ist eine selbstständige organisatorische Einheit. Differenziert werden muss allerdings zwischen Betrieb und Unternehmen. In einem Unternehmen ist der Arbeitgeber gleichzeitig der Eigentümer und somit der Rechtsträger. Werden mehrere Betriebe zusammen geschlossen, so spricht man von einem Konzern.

Zahlreiche Anwälte haben sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und stehen Ihnen bei Fragen zur Erwerbstätigkeit mit fachlicher Kompetenz zur Seite. Sie können so Ihre Interessen zur Geltung bringen und Sie adäquat vertreten. Egal, ob Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder mit dem Betrieb haben.










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