Kreditkarte gestohlen, was tun?
Die Kreditkarte sollte immer sicher aufbewahrt werden, denn wenn sie in falsche Hände gerät, können hohe Kreditkartenabrechnungen verursacht werden. Bei aller Vorsicht kann es trotzdem passieren, dass die Kreditkarte gestohlen wird. Hier stellt sich vielen Leuten die Frage, was man tun muss, wenn die Kreditkarte gestohlen wurde.
Kreditkarte gestohlen, was muss man tun?
Besonders wichtig ist es, dass man bei einem Diebstahl der Kreditkarte umgehend seine Bank oder Kreditkartengesellschaft informiert. Nur so kann die Kreditkarte schnellstmöglich gesperrt werden und verhindert werden, dass die Karte durch Dritte missbräuchlich benutzt wird.
Jeder Kreditkarteninhaber muss bei Beantragung einer Karte den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank bzw. des Kreditkartenanbieters zustimmen. In diesen ist geregelt, dass die Bank umgehend informiert werden muss, wenn die Kreditkarte verlorengegangen ist. Dies gilt sowohl bei Diebstahl als auch bei Verlust. Deshalb ist es extrem wichtig, sofort die Bank zu informieren. Wird der Kartenverlust nicht umgehend gemeldet, kann der vorhandene Versicherungsschutz entfallen. Kreditkarteninhaber sind im Allgemeinen vor der missbräuchlichen Kartennutzung durch einen Versicherungsschutz abgesichert. Dank diesem können mit der Karte keine Zahlungen mehr vorgenommen werden, sobald der Verlust dem Anbieter mitgeteilt wurde. Auch werden bereits geleistete Zahlungen storniert. Der Karteninhaber haftet also nicht für den entstandenen Schaden, wenn die Kreditkarte gestohlen wurde und durch den Dieb missbräuchlich zum Einkaufen verwendet wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch grundsätzlich, dass der Diebstahl oder Verlust umgehend angezeigt wurde. Außerdem darf der Verlust der Kreditkarte nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sein. In solch einem Fall muss der Kreditkarteninhaber selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist er jedoch seinen Sorgfaltspflichten in ausreichendem Maß nachgekommen, muss er keine finanziellen Belastungen fürchten - meist wird der Schaden von der Bank komplett getragen, in Einzelfällen sind auch geringe Selbstbeteiligungen, zwischen 50 und 100 Euro in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben.
An diesen Punkten erkennt man, wie wichtig der sorgfältige Umgang mit der Kreditkarte ist. Sollte die Karte trotzdem gestohlen worden sein, kann sie rund um die Uhr gesperrt werden. Dazu reicht im allgemeinen ein kurzer Telefonanruf. Dazu stehen verschiedene Nummern der einzelnen Kreditkartenanbieter zur Verfügung:
Visa: 0800 - 811 8440
Mastercard: 0800 - 819 1040
American Express: 069 - 97 97 1000
Diners Club: 0180 - 2345454
EC-Karten: 01805 - 021021
Außerdem können betroffene Personen den einheitlichen Sperr-Notruf (116 116) anrufen. Hier können neben Kreditkarten auch EC- und Mobilfunkkarten gesperrt werden.
Neben dem Telefonanruf bietet sich auch ein persönlicher Besuch in der Bank an, um seine Kreditkarte sperren zu lassen. Diese Möglichkeit sollte jedoch nur gewählt werden, wenn die Bank sofort aufgesucht werden kann. Auf keinen Fall sollte man die Bank schriftlich über den Diebstahl informieren, da hier einfach zu viel Zeit verstreicht, bis die Kreditkarte gesperrt werden kann. Einfachste und schnellste Möglichkeit ist ein Anruf über die Sperr-Hotline der verschiedenen Anbieter.