Hintergrundinformationen zum Privatkredit
Bei einem Privatkredit handelt es sich um ein rechtlich einschlägiges und dementsprechend gültiges Schuldverhältnis. Mit Unterschied zu einem herkömmlichen Darlehen, besteht ein privater Kredit nicht mit einer Bank, sondern mit einer Privatperson.
Dieser hat ähnliche Rechte und Pflichten, wie es bei einem Kreditinstitut der Fall wäre.
Die Person, welche den privaten Kredit zur Verfügung stellt hat im kaufrechtlichen Zusammenhang eine Forderung, der Kreditnehmer gegenüber selbigem eine Verbindlichkeit. Im Gegensatz zum Bankdarlehen, können die bei einem privaten Kredit auszuhandelnden Vertragspunkte individuell abgestimmt werden. Hierbei gilt der Grundsatz der freien Vertragsgestaltung. Doch auch bei einer privaten Leihe von Geld müssen die einzelnen Vertragspunkte befolgt werden, da sonst der Tatbestand des Vertragsbruches erfüllt wäre.
Privatkredit - vertragliche Absicherung notwendig
Auch wenn sich Kreditnehmer und -Geber im Falle eines Privatkredites meist sehr gut kennen, so ist es dennoch anzuraten, einen Vertrag zur Verbriefung des Schuldverhältnisses abzuschließen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn es sich um eine sehr hohe Geldsumme handeln sollte. Nicht selten kommt es auch im privaten Umfeld innerhalb einer Familie zu Streitigkeiten bezüglich geliehener Gelder. Damit ein solcher Fall bereits vorab abgesichert werden kann, ist das Hinzuziehen eines Juristen, speziell bei großen Summen maßgeblich. Dieser ist in der Lage, einen rechtkonformen Vertrag zur privaten Geldleihe auszuarbeiten und die hierfür benötigten Punkte einfließen zu lassen. So muss neben den Namen und Anschriften der beiden Parteien auch der geliehene Betrag und dessen Verzinsung Erwähnung finden. Zusätzlich ist exakt schriftlich festzuhalten, wann es zur Auszahlung des Kredites kommen soll und in welchen Staffelungen die Rückzahlung umzusetzen ist. Durch die Unterschrift der beiden beteiligten Privatpersonen, erlangt der privatrechtliche Vertrag Rechtsgültigkeit. Kommt es nun zu einer Unregelmäßigkeit im Sinne einer verzögerten oder grundsätzlich fehlenden Tilgung, kann sich der Kreditgeber notfalls auch gerichtlich auf den im Vorfeld geschlossenen Vertrag berufen.
Privatkredit - Zusätzliche Absicherung durch einen Zeugen
Aufgrund der oben genannten Gründe ist es ratsam, mindestens einen Zeugen bei der Vergabe eines Privatkredites anwesend zu wissen. Optimal wäre hierfür ein Rechtsanwalt oder Notar, welcher den entsprechenden Vertrag ebenfalls gegenzeichnet. Jedoch ist selbiges auch mit einer weiteren Privatperson zu realisieren.
Auch wenn ein solches Vorgehen für langjährige Freunde oder Verwandte überzogen wirkt, so lehrt die Erfahrung ähnlicher Fälle, dass eine vertragliche Absicherung in jedem Fall als sinnvoll zu beurteilen ist. Zu vergleichen ist dies etwa mit einem Ehevertrag. Dieser ist ebenfalls nicht als Misstrauensvotum, sondern vielmehr eine Absicherung für den Ernstfall zu verstehen.