Verkäufer im Internet können die Kontonummer prüfen



Immer mehr Kaufaktionen werden im Internet getätigt, online oder per telefonischer Bestellung über Callcenter. Um Reklamationskosten zu sparen, lassen immer mehr Verkäufer die Kontonummer prüfen.

Immer mehr Geschäfte, Verkäufe und Dienstleistungen werden über das Internet angeboten und abgewickelt. Für die Sicherheit der Kunden gibt es immer wieder neue Sicherungssysteme wie zusätzliche Codewörter, die ihre Bankdaten und persönlichen Angaben vor Missbrauch schützen. Aufseiten der Verkäufer gibt es aber ein ebenso großes Interesse, Risiken zu vermeiden. Abgesehen von absichtlichen Falschangaben unseriöser Kunden können auch simple Zahlendreher oder Tippfehler dem Verkäufer Zusatzkosten verursachen. Wird beispielsweise aufgrund von Fehlangaben bei der Bankverbindung eine Lastschrift des Verkäufers bei der Bank des Kunden nicht eingelöst, kommt auf den Verkäufer ein mehrfacher Mehraufwand zu. Zum einen muss er die Kosten für die Rücklastschrift tragen, zum anderen wird zusätzliche Korrespondenz mit dem Bankinstitut und gegebenfalls mit dem Kunden notwendig. Um sich diesen Mehraufwand zu sparen, kann der Verkäufer im Vorfeld die Kontonummer prüfen.

Allerdings gibt es keine Institution, die eine wirkliche Prüfung der angegebenen Kontodaten durchführen darf, da solche sensiblen Daten auf Vertrauensbasis ausgegeben und angenommen werden. Aber es gibt inzwischen Prüfungsverfahren, die auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren. Mithilfe von Algorithmen, die die verschiedenen Bankinstitute vierteljährlich verändern und aktualisieren, können Verkäufer zwar nicht eine konkrete Kontonummer prüfen lassen und bei den einzelnen Bankinstituten abfragen, wohl aber mögliche Verbindungen von Bankleitzahlen und Kontonummern. Insofern ist die mögliche und gesetzlich erlaubte Überprüfung von Kontonummern lediglich eine Art Annäherung. Es wird als Ergebnis keine Aussage angeboten, ob eine bestimmte zu überprüfende Kontonummer bei einer bestimmten Bank tatsächlich existiert, und schon gar nicht in Verbindung mit einem Kundennamen, sondern die Auskunft besagt lediglich, ob diese Nummer prinzipiell existieren könnte.

Die Möglichkeit, über einen speziellen Dienstleister im Internet einen solchen Prüfdienst in Anspruch zu nehmen und eine Kontonummer prüfen zu lassen, bewahrt einen Verkäufer nicht hundertprozentig vor einem unseriösen Käufer, aber das Prüfergebnis grenzt die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Angabe ein. Letztlich hat der Verkäufer dadurch eine höhere Sicherheit, an sein Geld zu kommen. Allein das Vorhandensein eines solchen Prüfsystems und die Anmerkung des Verkäufers, sich eine solche Prüfung vorzubehalten, mag die Korrektheit des Kunden bei der Angabe seiner Daten verstärken, um nicht unverdient in schlechten Ruf zu geraten. Auf vorsätzlich unseriöse Kunden ist eine abschreckende Wirkung denkbar.









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