Mit dem Altersteilzeitgesetz flexibel in den Ruhestand
Im Altersteilzeitgesetz ist geregelt, wie der gleitende Übergang in den Ruhestand gestaltet wird. Seit Beginn des Jahres 2010 fällt die finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit weg.
Die Regelungen zur Altersteilzeit bestehen seit 1996. Jeder Fünfte zwischen 55 und 64 Jahren nutzt sie, um sich am Ende seines Arbeitslebens flexibel in den Ruhestand zu verabschieden. Auch wenn das Altersteilzeitgesetz (
zum Gesetzestext) zwei Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Altersteilzeit beschreibt, haben sich die meisten für das Blockmodell entschieden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer im ersten Block der Teilzeittätigkeit seine normalen Arbeitsstunden ableistet, dafür aber nur die Hälfte seines Gehalts erhält. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 20 Prozent des letzten Gehalts zusätzlich und die Agentur für Arbeit zahlt Zuschüsse, auch Aufstockungsbeträge genannt. Denn der ursprüngliche Sinn des Altersteilzeitgesetzes bestand darin, seinen Arbeitsplatz für einen Arbeitsuchenden oder einen zuvor Ausgebildeten freizumachen. Im zweiten Block, der sogenannten Freistellungsphase, arbeitet man dann nicht mehr. Man ist noch offiziell teilzeitbeschäftigt, die Sozialbeiträge und der gekürzte Lohn werden weiter gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erhält der Arbeitnehmer seine Auszahlungen weiter, ist also durch das Altersteilzeitgesetz geschützt.
Zum 1. Januar 2010 fiel die Bezuschussung des Lohns durch die Agentur für Arbeit weg. Das ist die einzige Änderung im Altersteilzeitgesetz, denn alle anderen Regelungen bleiben bestehen. Für alle, die noch bis zum Ende des Jahres 2009 ihre Altersteilzeit angetreten haben, ändert sich nichts. Für Arbeitnehmer ist es auch weiterhin möglich, die Altersteilzeit zu beantragen, allerdings unter anderen Bedingungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nach wie vor eine Altersteilzeitregelung in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung miteinander verabreden.
In der Zwischenzeit haben viele Branchen Anpassungsregelungen für die neuen Fälle vereinbart. So ist zum Beispiel im Tarifvertrag des Metall- und Elektrobereiches ein Demografie-Beitrag eingeführt worden, um den Ausfall der Zuschüsse durch die Agentur für Arbeit zu kompensieren. Die Arbeitgeber zahlen pro Beschäftigten 300 Euro im Jahr in einen Fonds. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2016 und kann von maximal vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebs in Anspruch genommen werden. So ist gewährleistet, dass die Menschen ab 57 Jahren, die die Altersteilzeit beantragen, zwischen 85 und 89 Prozent ihres Lohnes erhalten. Da die Regelungen in den Branchen sehr verschieden sind, sollte man in der Personalabteilung oder bei der jeweiligen Interessenvertretung nach den geltenden Vereinbarungen fragen.