Bei Scheidung Unterhalt beantragen
Bei Scheidung Unterhalt von seinem ehemaligen Partner zu erhalten, ist rechtens und sollte daher in Anspruch genommen werden.
Unterhalt für die Kinder
Wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgehen, z.B. die Mutter den Nachwuchs alleine versorgt, hat der Vater bei Scheidung Unterhalt zu leisten.(oder umgekehrt) Die Beträge können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden und richten sich zum einen nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und zum anderen nach dem Alter des Kindes. Ist der Unterhalspflichtige erwerbslos, insolvent oder kann aus anderen Gründen seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, so wird beim örtlichen Jugendamt der Unterhaltsvorschuß beantragt, welcher dann von dort angewiesen wird und vom Zahlungspflichtigen bei Liquidität zurück zu zahlen ist. Unterhalt wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Ist das gemeinsame Kind in der schulischen oder beruflichen Ausbildung, wird Unterhalt max. bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Eine akademische Ausbildung fällt ebenfalls in diesen Bereich. Bei Scheidung Unterhalt für die Kinder zu beantragen, sichert also ein Mindestmaß an finanzieller Versorgung für die Familie. Die Unterhaltspflicht erlischt, wenn die Kinder von der Stiefmutter oder dem Stiefvater adoptiert werden.
Unterhalt für den Partner ohne Einkommen
Gehen aus der geschiedenen Ehe auch keine gemeinsamen Kinder hervor und ein Partner ist erwerbslos, muß der andere Partner trotzdem bei Scheidung Unterhalt an den erwerbslosen Partner leisten. Der Betrag richtet sich wieder nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen des Unterhaltspflichtigen. Je mehr er verdient, um so höher ist der Betrag. Nun scheuen sich nicht wenige Frauen, bei Scheidung Unterhalt zu beantragen, da sie zu stolz oder zu ängstlich sind. Sie fürchten wohlmöglich die Beleidigungen und üble Nachrede des ehemaligen Partners, man solle selber arbeiten gehen und Geld verdienen. Das mag bis zu einem gewissen Grad zutreffen, doch viele Frauen haben der Kinder oder dem Mann zuliebe auf eine Arbeit und eigenes Einkommen verzichtet. Während der Mann (das Beispiel kann natürlich auch hier wieder umgekehrt gelten, statistisch gesehen sind in einer Ehe dennoch eher die Männer die Mehrverdiener )sich um seine Karriere kümmerte, hielt seine Frau ihm den Rücken frei, kümmerte sich um Wäsche, Nahrung, Ordnung, Seelsorge und bei gemeinsamen Kindern ließe sich die Liste endlos fortsetzen. Für all diese Tätigkeiten gibt es in der Regel keinen angemessenen Stundenlohn für die Frau. Bei Scheidung Unterhalt zu beantragen, zeugt also nicht von fehlendem Stolz, im Gegenteil , der Wert der vergangenen Arbeit wird lediglich anerkannt.