Blumen - Geschenk und bunter Gruß zum Muttertag
Ein Strauss bunter Blumen ist ein nie aus der Mode kommendes Geschenk für fast jeden Feiertag im Jahreslauf. Besonders beliebt sind Blumen zum Muttertag. Der Duft und die enorme Farbenvielfalt der Blüten erfreuen für viele Tage die auf diese Weise liebevoll Bedachten.
Im Wonnemonat Mai eines jeden Jahres stehen Kinder aller Altersgruppen vor der immer wiederkehrenden Frage: Was schenken wir der Mutter zu ihrem Ehrentag ? Der Muttertag wird in Deutschland traditionell jedes Jahr am zweiten Sonntag im Mai begangen. An diesem Tag erfreuen die kleineren Kinder ihre Mütter mit selbst gebastelten Geschenken und einem buntem Strauss selbst gepflückter Blumen aus Feld und Flur. Die größeren Kinder nutzen gern die Kunst der Floristen bei der Wahl eines dem Anlass entsprechenden Straußes, welcher in den meisten Fällen dann auch die Lieblingsblumen der Mutter in den von ihr bevorzugten Farben enthält.
Blumen sind als Geschenk zum Muttertag aber auch gerade für die weiter entfernt wohnenden Kinder - Dank der vielfachen Versand- und Bestellmöglichkeiten - eine wunderbare Möglichkeit des Ausdruckes eines herzlichen Dankeschön auf zauberhafte Art für all die vielen kleinen und großen Mühen im Jahreslauf.
Der traditionelle Strauss zum Muttertag besteht auch heute noch in der überwiegenden Zahl aus Rosen. Die Königin der Blumen steht für das Gefühl der Liebe ebenso wie für das Gefühl der Geborgenheit und ist durch ihren Duft sowie der Farbvielheit in den verschiedenen Züchtungen sowohl als Solitärblüte wie auch als Teil eines bunten Straußes ebenso beliebt wie die Blüten der Gerbera der Lilie oder aber auch die der Nelke. Gebunden mit den verschiedenen Blättern und Zweigen der Saison ergeben die Blumensträuße zum Muttertag ein wunderbares und einzigartiges Bild für die so bedachte Mutter.
Ein Blumenstrauß zum Muttertag ist ein besonderes Geschenk - für eine sorgfältige Planung in der Auswahl der Blumensorten und der passenden Accessoires stehen die Floristen gern mit gutem Rat zur Verfügung.