Jetzt Ihren RSS-Feed
ins Verzeichnis eintragen

Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Hier zum RSS-Feed eintragen

Abgeltungssteuer gilt auch für private Kapitalerträge



Seit Beginn des Jahres 2009 sind auch in Deutschland private Kapitalerträge steuerpflichtig und werden mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert - der sogenannten Abgeltungssteuer.

Wurden in Deutschland vor dem 01.01.2009 alle Einkunftsarten gleich besteuert, so gilt seit Beginn des Jahres 2009, wie bereits in vielen anderen europäischen Ländern, auch in Deutschland eine sogenannte "duale Einkommenssteuer". Das bedeutet, dass Einkommen aus Erwerbstätigkeit anderen Steuersätzen unterliegen als die Einkünfte aus Kapitalerträgen. Denn während die Höhe der Steuern, die auf das Entgelt von Erwerbstätigkeit gezahlt werden müssen vom persönlichen Steuersatz jedes Bürgers abhängt, werden Kapitalerträge einheitlich mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird als Quellensteuer erhoben. Aus diesem Grund müssen steuerpflichtige Bürger die Kapitalerträge nicht mehr gesondert in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben, sondern die Steuerpflicht gilt mit der Einbehaltung der Quellensteuer als "abgegolten".

Erhoben wird diese Steuer in der Bundesrepublik Deutschland unter anderem auf Zinsen, Dividenden und die Erträge aus Derivaten und Investmentfonds. Auch Kapitalforderungen unterliegen unter bestimmten Umständen der Abgeltungssteuer. Daneben muss auch für bestimmte Veräußerungsgeschäfte eine Abgeltungssteuer entrichtet werden. Zu den steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften zählt dabei unter anderem die Veräußerung von Geschäftsanteilen, Coupons oder Aktien, der Verkauf einer Kapitallebensversicherung oder die Übertragung von Rechten bei Hypotheken, Grundschulden oder Renten. Nicht erfasst werden von der Abgeltungssteuer dagegen solche Kapitalerträge, die im Rahmen von gewerblichen Tätigkeiten erzielt werden. Auch wer Teile einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft, fällt nicht unter diese Quellensteuer, sofern der Verkäufer in den letzten fünf Jahren mindestens ein Prozent des Gesellschaftskapitals gehalten hat. In diesen Fällen gilt für die Versteuerung der persönliche Steuersatz.

Kapitalerträge, die im Ausland erwirtschaftet wurden, unterliegen in Deutschland ebenfalls der Abgeltungssteuer. Allerdings trägt hierbei der Steuerpflichtige selbst die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Einkünfte beim heimischen Finanzamt gemeldet und mit einem entsprechenden Steuersatz belegt werden. Denn teilweise werden auch im Ausland entsprechende Steuern erhoben, die in Deutschland auf die Steuer angerechnet werden können. Zu diesem Zweck hat Deutschland mit einer Vielzahl von Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.









RSS · RSS Reader · Podcatcher · RSSFeed eintragen · Verzeichnis
Datenschutzinformationen · Cookie-Einstellungen · Impressum · AGB & Nutzungsbedingungen · Partnerprogramme · Sitemap


· Diese Seite wurde generiert in 0.01147 Sekunden ·
© 2004-2024 RSS Nachrichten -