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Steuerhinterziehung Selbstanzeige - ein Schlupfloch vor der Strafverfolgung?



Das Themenfeld Steuerhinterziehung Selbstanzeige ist aktuell in aller Munde. Durch die hohe Medienpräsenz zu diesem Thema werden zunehmend Bürger auf das Problem der Steuerhinterziehung und dessen Folgen aufmerksam.

So wird momentan der Schwerpunkt in einer Vielzahl von medialen Beiträgen auf den Aspekt der Steuerhinterziehung Selbstanzeige gelenkt. Eine Art Ausweg aus dieser Straftat wird angeboten. Durch das Bekennen der Straftat vor dem jeweiligen Finanzamt können mildernde Umstände geltend gemacht werden. Das heißt, wer sich vor dem Erhalt eines Bescheides zur Eröffnung eines Strafverfahrens freiwillig meldet, kann sich einer drohenden Bestrafung entziehen. Die für eine Steuerhinterziehung Selbstanzeige vorgesehenen Maßnahmen besagen, dass von einer Geld- oder Freiheitsstrafe abgesehen wird. Besonders interessant ist dies für Personen, welche mehr als 50.000 Euro an Steuergeldern hinterzogen haben. Hierbei tritt gewöhnlich eine Art Härtefallregel in Kraft, welche das Anlegen einer Geldstrafe nicht mehr vorsieht. Stattdessen drohen ab dieser Summe bis zu 10 Jahren Gefängnis. Dem zu entgehen erscheint als logische Konsequenz aus dem aktuellen Ankauf einer CD mit Schweizer Konten, welche Gelder nachweist, welche an den deutschen Steuerbehörden vorbeigeleitet worden sind. Diese Summen in nicht unbeträchtlicher Höhe wurden im deutschen Wirtschaftsraum zwar erwirtschaftet aber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben steuerlich geltend gemacht.

Steuerhinterziehung Selbstanzeige - die letzte Chance

Umsatzerlöse aus herkömmlichen Geschäftstätigkeiten müssen genauso versteuert werden wie Eigenentnahmen aus den Gewinnen eines Unternehmens. Wobei die Versteuerung von Entnahmen aus der Gewinnmasse meist aufgrund der Gesamthöhe des Einkommens eines Gesellschafter weitaus kostspieliger ausfällt. Da bietet es sich, natürlich mit illegalem Konsens an derartige Gelder sofort vom Firmenkonto auf ein Nummernkonto im Ausland zu transferieren. Dort kann nun frei über das jeweilige Geld verfügt werden. Ein verbotenes Verfahren, was jedoch in den letzten Jahren immer stärkere Züge annahm. Ein Beweis hierfür ist nun unter anderen die Tatsache, dass immer mehr Steuersünder die Steuerhinterziehung Selbstanzeige wahrnehmen. Eine Art letztes Schlupfloch, um einer eventuell sehr einschneidenden Strafe zu entgehen.

Seit dem Auftauchen diverser Steuer CDs aus dem Ausland scheinen es viele Steuerhinterzieher nicht mehr auf die Verjährungsfrist ankommen zu lassen wollen. Zudem die gesetzliche Regelung im Jahre 2009 hierzu eine Verschärfung erfuhr. So wurde die allgemeine Festsetzungsfrist auf 10 Jahre ausgedehnt. Lediglich bei Steuerverkürzungstatbeständen gelten wie bisher noch 5 Jahre Verjährung als einschlägig.

Im Falle sowohl einer einmaligen, als auch einer fortwährenden Steuerhinterziehung spricht der Jurist von einer so genannten vollendeten Hinterziehung. Diese kann gemäß Â§ 371 AO durch eine Steuerhinterziehung Selbstanzeige gelöst werden, solange keine Entdeckung der Tat durch den bundesdeutschen Fiskus stattfand. Hierbei ist jedoch im Vorfeld dringend ein Fachanwalt oder ein entsprechendes Finanzberatungsunternehmen zu konsultieren. Denn sollte es der Fall sein, dass das Finanzamt bereits Verdacht oder sogar Kenntnis vom jeweiligen Vergehen hatte, so kann die Offerte der Straffreiheit bei einer Steuerhinterziehung Strafanzeige zurück genommen werden.









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