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Bitte beachten: Hartz IV Zuverdienstgrenzen einhalten



Hartz IV Empfänger sollten unbedingt auf die neue Zuverdienstgrenze achten, um mehr vom erarbeiteten Lohn selbst behalten zu dürfen.

Hartz IV Empfänger sollten unbedingt auf die neue Zuverdienstgrenze achten, um mehr vom erarbeiteten Lohn selbst behalten zu dürfen.

Empfänger von Hartz IV, bzw. ALG II dürfen seit der neuen Änderung der Zusatzverdienstgrenzen mehr vom Arbeitslohn zusätzlich zu den Sozialleistungen vom Staat behalten. Die Koalition will mit der Änderung der Hartz IV Zuverdienstgrenze bessere Anreize für die Empfänger von ALG II schaffen, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen.

Künftig sollen Bezieher von Leistungen aus Hartz 4 bei einem Zusatzeinkommen zwischen 100 und 1.000 € generell 20 Prozent selbst einbehalten dürfen, ohne dass diese mit den Sozialleistungen aus ALG II verrechnet werden. Den bisher gültigen Grundfreibetrag von 100 € pro Monat bei der Ausübung eines Nebenjobs, um den Lebenserhalt einigermaßen zu sichern, dürfen ALG II Empfänger weiterhin ohne jegliche Anrechnung auf die Sozialleistungen einbehalten.

Bisher galt die Regelung für die Zusatzverdienstgrenze der Hartz IV Empfänger, dass zwischen einem Einkommen von 100 bis 800 € zusätzlich zu den Sozialleistungen aus ALG II mit 80 Prozent auf die Leistungen vom Staat angerechnet wurden. Hier gibt es also keine grundlegenden Änderungen in der Grenze für den Zuverdienst in Hartz IV. Lediglich diejenigen ALG II Empfänger, die zwischen 800 und 1.000 € monatlich zu den Leistungen vom Staat aus Hartz IV dazuverdienen, betrifft diese Neuregelung konkret. Bisher wurden bei einem Zusatzeinkommen zwischen 800 und 1.000 € zu den Hartz IV Leistungen 90 Prozent auf diese angerechnet, sodass den Sozialhilfeempfängern lediglich 10 % des Zusatzverdienstes tatsächlich blieben.

Da Hartz 4 nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken, ist die Änderung der Zusatzverdienstgrenzen für die Leistungsempfänger sicherlich von Vorteil. Allerdings sollte auf keinen Fall versäumt werden, die Arbeitsagentur oder die ARGE von dem jeweiligen Nebenjob oder Zusatzeinkommen in Kenntnis zu setzen. Weitere aktuelle Infos und News zu Hartz IV Zuverdienstgrenze und weitere Änderungen in den Sozialleistungen über ALG II, stehen hier zur Auswahl.

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