Jetzt Ihren RSS-Feed
ins Verzeichnis eintragen

Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Hier zum RSS-Feed eintragen

Arbeitsuchendmeldung - Spätestens drei Tage nach der Kündigung !



Wer von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig erfährt, muss sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Ansonsten muss die Meldung spätestens drei Tage nach der Kündigung erfolgen.

Im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit sind zwei Meldungen bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Die erste Meldung, die zu erfolgen hat, ist die Arbeitsuchendmeldung. Diese muss so früh wie möglich erfolgen, das heißt im Regelfall noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Konkret bedeutet dies, dass bei Vorliegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechend langen Kündigungsfrist die Meldung bei der Arbeitsagentur drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss.

Wer wegen kürzerer Kündigungsfristen erst später erfährt, dass er demnächst arbeitslos zu werden droht, muss sich spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt melden. Bei einer verspäteten Meldung drohen finanzielle Einbußen. Es wird eine so genannte Sperrzeit von einer Woche verhängt, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende bei denen eine solche Meldung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber von der Arbeitsagentur empfohlen wird. Missverständnisse treten häufig bei befristeten Arbeitsverträgen auf. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall nicht warten, bis der Arbeitgeber über eine mögliche Weiterbeschäftigung entschieden hat. Falls die Monate vor Ablauf der Befristung nicht zweifelsfrei feststeht, dass eine Weiterbeschäftigung erfolgen wird, muss sich der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt beim Arbeitsamt melden. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Im Normalfall wird dabei ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart. Die dreimonatige Frist ist mit dem Anruf gewahrt.

Auch wenn eine Arbeitsuchendmeldung erfolgt ist, muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit eine Arbeitslosmeldung erfolgen. Arbeitslosengeld wird durch die Arbeitsagentur erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die am Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben sind. In diesem Fall wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) durch die Krankenversicherung Krankengeld bezahlt und der Arbeitnehmer kann sich erst am ersten Tag nach Ablauf der AU beim Arbeitsamt arbeitslos melden.

Befürchtungen, dass wegen einer erst zu diesem Zeitpunkt möglichen Meldung möglicherweise das Arbeitslosengeld erst spät gezahlt werden könne, sind unbegründet.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") ist der Prüfaufwand bei Beantragung von Arbeitslosengeld 1 sehr gering, da die aufwändige Prüfung der Bedürftigkeit bei dieser Versicherungsleistung entfällt. Die Antragsbearbeitung erfolgt sehr viel schneller, einige Arbeitsämter bieten sogar an, auf den Bewilligungsbescheid zu warten und ihn sofort mitzunehmen.









RSS · RSS Reader · Podcatcher · RSSFeed eintragen · Verzeichnis
Datenschutzinformationen · Cookie-Einstellungen · Impressum · AGB & Nutzungsbedingungen · Partnerprogramme · Sitemap


· Diese Seite wurde generiert in 0.01265 Sekunden ·
© 2004-2024 RSS Nachrichten -