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Felgen Gutachten: unerlässlich beim Felgenkauf



Alufelgen und Chromfelgen liegen voll im Trend. Doch ohne das zum Fahrzeug passende Felgen Gutachten ist eine Eintragung beim TÜV nicht nur schwierig durchzusetzen, sondern kann mitunter auch hohe Kosten verursachen.

Im Sommer soll das Auto schick aussehen. Hochwertige Alu- oder Chromfelgen sind dann gefragt und ein absoluter Hingucker. Doch wer Felgen für sein Fahrzeug kauft, sollte darauf achten, dass den Felgen das zum Auto passende Felgen Gutachten beiliegt. Dieses hat nichts mit einem Materialgutachten zu tun, welches viele Felgenhersteller zusätzlich mitliefern. In einem Felgen Gutachten, auch TÜV-Teilegutachten genannt, sind all die Fahrzeugmarken und -modelle eingetragen, auf welchen die gekauften Felgen gefahren werden dürfen.

Ein Felgen Gutachten erspart einem viel Geld bei der TÜV-Eintragung, sofern das Fahrzeug, auf welches die Felgen montiert werden sollen, in dem Gutachten aufgelistet ist. In diesem Fall findet eine TÜV-Abnahme nach §19 StVO statt, welche recht kostengünstig ist.

Enthält ein Felgen Gutachten nicht das Fahrzeug, welches die neuen Felgen erhalten soll, so kann man gegebenenfalls beim Felgenhersteller direkt erfragen, ob es für das Fahrzeug ein gesondertes Felgen Gutachten gibt. Ist dies nicht der Fall, bleibt einem entweder der Verkauf der Felgen, oder aber eine TÜV-Abnahme nach §21, welche im Vergleich aber teuer sein kann und unter Umständen sogar mehrere hundert Euro kostet.

Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, sich vor dem Felgenkauf beim Hersteller oder aber beim Verkäufer zu erkundigen, ob das Felgen Gutachten das Fahrzeug beinhaltet, für das die Felgen bestimmt sind. Das Felgen Gutachten enthält zudem die Informationen über die Bereifung, die auf den jeweiligen Felgen zulässig ist. Es ist zudem zu beachten, dass ein Felgen Gutachten sich ausschließlich auf Fahrzeuge bezieht, welche sich im Originalzustand befinden. Das Nutzen eines Sportlenkrades sowie eines Sportfahrwerkes, setzen stets die TÜV-Abnahme nach §21 voraus, da das Gutachten nur dann Gültigkeit hat, wenn das Fahrzeug sonst nicht verändert oder getunt wurde. Dennoch ist auch in solchen Fällen ein Gutachten hilfreich für den TÜV.









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