Der Fertighaus Bungalow als Hausstil



Der Fertighaus Bungalow verlangt schon vor der Erstellung einige Entscheidungen. So ist es überlegenswert, ob der Bungalow mit oder ohne Unterkellerung gebaut werden soll, was letztlich nicht mehr korrigierbar ist.

Der Fertighaus Bungalow ist ein Haustyp, der schnell und einfach errichtet ist. Kosten können beim Fertighaus Bungalow noch einmal eingespart werden, wenn die Unterkellerung ausbleibt. Allerdings sollte bedacht werden, ob diese kurzfristige Entscheidung für eine Ersparnis bei der Erstellung des Hauses einen auch wirklich langfristig zufrieden stellt. Gerade der Bungalow verfügt über keine weitere Etage, die beispielsweise nachträglich ausgebaut werden könnte. Die Entscheidung für die Unterkellerung bringt zwar zunächst einige Mehrkosten mit sich; gerade beim Bungalow kann sich dieser zusätzlich Raum ohne weiteren Grundstücksbedarf aber als sehr gute Lösung herausstellen, wenn mehr Platz benötigt wird.

Beim Fertighaus Bungalow handelt es sich übrigens nicht um einen Kaufvertrag, der hier für das Haus abgeschlossen wird. Beim Fertighaus Bungalow handelt es sich um einen sogenannten Werkvertrag, da hier eine Dienstleistung bei der Errichtung des Hauses erbracht wird. Für das Fertighaus, also auch den Bungalow als Baustil, sind besondere Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen, damit im Verlauf der Erstellung oder danach kein Ärger droht.

Der Fertighaus Bungalow wird nach speziellen gesetzlichen Regelungen erfüllt, die auf Basis der sogenannten Verdingungsordnung für Bauleistungen basieren. Hier sind Ergänzungen zu gesetzlichen Regelungen beim Fertighaus Bungalow nicht immer akzeptabel und greifen nur dann rechtlich, wenn die Ergänzungen zum Vertrag nicht die gesetzlichen Bestimmungen beschneiden. Eine weitre Vertragsform für diesen speziellen Baustil, nämlich das Fertighaus, basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier ist festgelegt, dass Werkverträge in unterschiedlichen Branchen verschiedene Regelungen zur Basis haben. Die Gewährleistung liegt hier im Regelfall bei fünf Jahren, während die Verdienungsordnung für Bauleistungen lediglich zwei Jahre Gewährleistung einräumt. Bevor ein Vertrag für ein Fertighaus, also auch den Bungalow in Fertigbauweise, unterschrieben wird, sollten genaue Erkundigungen eingeholt werden, damit sich der Auftrag für das Haus nicht letztlich als sehr teure Fehlentscheidung erweist.




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