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Rürup Rente Nachteile: Negative Seiten der Basisrente



Die Rürup Rente wird staatlich gefördert und basiert in großen Teilen auf dem Modell der staatlichen Rentenversicherung. Rürup Rente Nachteile sollten bei Abschluss bedacht werden.

Die Rürup Rente wird auch als Basisrente für Selbstständige bezeichnet. Obwohl es in der Ansparungsphase eine große steuerliche Bevorzugung seitens des Staates gibt, hat die Rürup Rente Nachteile. Das angesparte Guthaben wird frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer hat hierbei nicht die Wahl, ob er den Betrag im Ganzen oder monatlich erhalten möchte, die Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Rente möglich. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer - egal aus welchem Grund - den Vertrag vor der regulären Ablaufzeit zu beenden, so gibt es keinen Rückkaufswert. Die bereits eingezahlten Beträge werden weiter verzinst, ebenfalls nur monatlich ausgezahlt, und während der Ansparphase erhaltene steuerliche Vorteile müssen außerdem in den meisten Fällen an den Staat zurückerstattet werden.

Obwohl die Zahlungen in eine Rürup Rente teilweise von der Steuer abgesetzt werden können, beschränken sich diese Vorteile jedoch lediglich auf die Sparphase. Mit der ersten Auszahlung kommt es, anders als bei anderen privaten Rentenversicherungen, zu einer Besteuerung der Rente. Das ist einer der großen Rürup Rente Nachteile, auch wenn die Höhe der Besteuerung persönlicher Einkünfte im Rentenalter sinkt. Da die Rürup Rente staatlich gefördert ist, orientiert sie sich auch bei der Vererbbarkeit an dem Modell der gesetzlichen Rentenversicherung. Wurde im Vertrag keine explizite Hinterbliebenenabsicherung vereinbart, die mit zusätzlichen Kosten verbungen ist, gehen die Leistungen im Todesfall des Versicherungsnehmers für seine Angehörigen komplett verloren. Es besteht keine Möglichkeit, die Versicherung zu vererben.

Zur Hauptzielgruppe der Rürup Rente zählen hauptsächlich Selbstständige. Doch gerade für diese kann die Rürup Rente Nachteile und ein hohes unternehmerisches Risiko bergen. Beim Abschluss des Vertrages stimmt der Versicherungsnehmer automatisch einem sogenannten Verwertungsverzicht zu. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht auf einen anderen übertragbar ist, nicht beliehen und auch nicht verpfändet werden kann. Gerät der Betrieb also in finanzielle Schwierigkeiten, so besteht keine Möglichkeit, bereits eingezahlte Gelder vorzeitig zu entnehmen. Auch bei der Basisrente gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten. Investiert ein Versicherungsunternehmen einen Teil der Beiträge in Fonds, besteht immer auch ein gewisses Verlustrisiko für den Versicherten, da Fonds von der Marktentwicklung abhängig sind.









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