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Die richtige Krankenkasse für Studenten



Was man bei der Wahl einer Krankenkasse als Student beachten sollte und wie man günstig versichert sein kann

Als Student steht man oft vor unübersichtlichen Vorschriften zum Krankenversicherungsschutz während dem Studium. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Fakten, die Sie zur Krankenversicherung während dem Studium wissen müssen.

Im einfachsten Falle sind Sie bis zu 25 Jahre alt, wobei eventuelle Zeiten des Zivildienstes oder Wehrdienstes auf diese Altersgrenze aufgeschlagen werden. Bis zu diesem Alter sind Sie durch die Krankenkasse der Eltern mitversichert und müssen in den meisten Fällen keine eigenen Beiträge zahlen. Eine Ausnahme ergibt sich nur durch die Höhe der Einkünfte, die Sie neben dem Studium erzielen. Verdienen Sie weniger als 350 bis 400 Euro pro Monat als Angestellter, so bleiben sie in der Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert, bei einem höheren Betrag müssen Sie sich selbst versichern. Dabei ist der Beitrag, den Sie zahlen müssen, jedoch gesetzlich reguliert, im Moment beträgt er 55 Euro für Studenten. Bafög - Empfänger erhalten diesen Beitrag zusätzlich zu dem für sie gültigen Satz auf Antrag erstattet, so dass hier keine Mehrbelastung auftritt. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass für den Empfang von Förderung in Form von Bafög und anderen ähnlichen Leistungen ähnliche Freigrenzen gelten. Das heißt, dass bei einem hohen Verdienst ein Teil des Bafögs abgezogen wird und der Gewinn durch die Arbeit so verschwindet. Auch wenn man für die Krankenkasse so keine zusätzlichen Kosten aufwenden muss.
Ähnliche Regeln gelten für verheiratete Studenten, die in der Krankenkasse ihres Lebenspartners mitversichert sind. Auch hier muss man je nach Art der Beschäftigung die Freigrenze von 350 bis 400 Euro beachten, falls man nebenbei noch Geld verdienen möchte. Grundsätzlich gilt, dass Sie ihrer Krankenkasse alle ihre Einkünfte genau mitteilen müssen, seien es Lohnzahlungen oder beispielsweise auch Gewinne in Form von Mieten.

In jedem Fall verlangt die Hochschule bei der Immatrikulation einen Nachweis des Versicherungsschutzes, ohne einen entsprechenden Bescheid kann man sich nicht einschreiben.

Je nach Alter, familiären Gegebenheiten und Einkünften gelten verschiedene Regeln bezüglich der Wahl der Krankenkasse. Entweder ist man bei den Eltern oder dem Lebenspartner mitversichert oder muss sich selbst versichern.









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