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KFZ Versicherung wechseln - leichter als gedacht



Das Wechseln der KFZ Versicherung ist für viele Autobesitzer ein wahres Kapitel der Angst. Allerdings ist das unbegründet, schließlich gibt es fixe Richtlinien, wann gewechselt werden kann bzw. muss.

Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten seine KFZ Versicherung zu wechseln. Einige Sonderkündigungsrechte sind in den Vertragsunterlagen der Versicherer enthalten und können unter Umständen in den betreffenden Situationen geltend gemacht werden. Allerdings trifft das wohl nicht die breite Masse und von daher sollen hier nur die wirklich wichtigen Wechselkriterien angesprochen werden.

Ein Wechsel der KFZ Versicherung ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug verkauft wird und ein neues angeschafft wird. Der Versicherung wird mit der Abmeldebescheinigung von der Zulassungsbehörde ein automatisches Schreiben übersendet, welches den Verkauf des Fahrzeugs bestätigt. Allerdings sollte man sich direkt bei der Zulassungsbehörde informieren, ob dieses Schreiben auch im betreffenden Landkreis verschickt wird. Ansonsten muss man selbst tätig werden. Da der Versicherungsbeitrag meist zum Jahresbeginn gezahlt wird, erhält man eine automatische Rückerstattung des zu viel gezahlten Beitrags. Das neue Fahrzeug wird entsprechend bei einer Versicherung nach Wahl versichert und ist ab dem Zeitpunkt der Zulassung auf den eigenen Namen bei der neuen Versicherung versichert.

Vor der Anmeldung ist jedoch eine so genannte Deckungskarte beim Versicherer anzufordern, ohne diese kann keine Anmeldung erfolgen. Schließlich ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Fahrzeug im Straßenverkehr über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Eine weitere Möglichkeit um die KFZ Versicherung zu wechseln besteht dann, wenn die Versicherung ihren Beitrag erhöht. In einem Schreiben werden dem Versicherungsnehmer detaillierte Informationen zur Erhöhung mitgeteilt. Diese muss der Versicherungsnehmer nicht akzeptieren und kann innerhalb einer Frist von 6 Wochen widersprechen. Der Widerspruch gilt als Kündigung. Allerdings wird die Kündigung nur dann wirksam, wenn eine Deckungskarte der neuen KFZ Versicherung der alten Versicherung vorgelegt wird. In der Regel machen das aber die Versicherer untereinander automatisch.

Die normale Variante um die KFZ Versicherung zu wechseln, erfolgt immer zu Beginn eines Jahres. Jeder Versicherungsnehmer kann zum 1.1. des nächsten Jahres seine KFZ Versicherung kündigen. Allerdings ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten. Dementsprechend ist die Kündigung spätestens zum 30.11. des aktuellen Jahres einzureichen. Entsprechend werden in diesen zeitlichen Regionen wieder viele Autoversicherungen verstärkt Werbung machen. Beim Wechseln der KFZ Versicherung auf diese Art, ist es wieder nötig, dem alten Versicherer eine neue Deckungskarte zu kommen zu lassen.









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