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Lebensversicherung kündigen, stilllegen oder verkaufen?



Die meist deutlich reduzierten Überschussbeteiligungen und finanzielle Krisen regen zu Überlegungen an, die Lebensversicherung zu kündigen, zu stilllegen oder zu verkaufen.

Früher war eine Lebensversicherung die Kapitalanlage zur privaten Altersvorsorge schlechthin. Die rückläufigen Überschussbeteiligungen und finanzielle Nöte regen viele zu Überlegungen an, ob es besser ist, die Lebensversicherung zu kündigen, zu verkaufen oder stilllegen zu lassen.

Lebensversicherung kündigen ist nicht unbedingt ratsam


Wer in Erwägung zieht, die Lebensversicherung zu kündigen, sollte sich dies gut überlegen und genau kalkulieren. Bei einer Kündigung der Lebensversicherung wird an den Versicherungsnehmer lediglich der aktuelle Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser liegt vor allem in den ersten Jahren des Bestehens der Kapitallebensversicherung deutlich unter dem eingezahlten Betrag. Auch in den weiteren Folgejahren erreichen die Rückkaufswerte nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge und der Versicherungssumme gemäß Police.

Lebensversicherung stilllegen und die Beiträge in Kapitalanlagen investieren
Eine Stilllegung der Lebensversicherung bedeutet, dass keine Beiträge mehr eingezahlt werden und die bisherige Summe auf dem Konto der Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit weiter verzinst wird. Diese Variante ist auf jeden Fall sinnvoller als die Kündigung der Kapitallebensversicherung. Wer jedoch die Beiträge, die dann nicht mehr bezahlt werden, anderweitig in eine Kapitalanlage investieren möchte, sollte bedenken, dass derzeit die Zinsen generell niedrig sind und kaum überproportionale Renditen möglich sind. Zudem erlischt der Steuervorteil. Beiträge zu den Lebensversicherungen können steuerlich geltend gemacht werden, Investitionen in Kapitalanlagen sind nicht steuerlich absetzbar, außer diese werden in andere Varianten der privaten Altersvorsorge investiert. Des Weiteren fällt bei Kapitalanlagen Kapitalertragssteuer auf die erwirtschafteten Erträge an, was bei einer Lebensversicherung mit einer Laufzeit von über 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr nicht der Fall ist.

Lebensversicherung verkaufen: Seit 1. Januar 2009 greift die Abgeltungssteuer
Eine Kapitallebensversicherung zu verkaufen, kann sich nur unter Umständen lohnen. Seit Anfang 2009 fällt für den Verkauf einer Lebensversicherung Abgeltungssteuer an, die den Ertrag aus dem Verkauf der Lebensversicherungspolice entsprechend schmälert.

Nähere Informationen zum Thema Lebensversicherung kündigen, stilllegen oder verkaufen stehen bei Finanztip zur Verfügung. Die Stiftung Warentest präsentiert zudem einen Lebensversicherungs-Rechner, über den ermittelt werden kann, ob eine Kündigung oder eine Stilllegung oder das Weiterführen der Lebensversicherung als private Altersvorsorge sinnvoll ist.









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