Jetzt Ihren RSS-Feed
ins Verzeichnis eintragen

Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Hier zum RSS-Feed eintragen

Rechtsschutzversicherung: Ohne Wartezeit mit Aufpreis



Streitigkeiten im Privatbereich werden heute immer häufiger vor Gericht ausgetragen. Allerdings stellt eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit eher die Ausnahme als die Regel dar.

Ob mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder dem lärmenden Nachbarn: Wer sich streitet, landet häufig vor Gericht. Eine gute Rechtsschutzversicherung kann dabei vor allzu hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen. Jedoch sollten vor Abschluss einige wichtige Fragen geklärt werden, damit der Versicherungsnehmer schlussendlich nicht doch auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Zunächst sei gesagt, dass die wenigsten Versicherungen eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbieten. In der Regel können Versicherungsleistungen aus einer solchen Versicherung erst nach Ablauf einer Schutzfrist von drei Monaten in Anspruch genommen werden. Sollte ein Schadens- oder Streitfall innerhalb dieser Frist eintreten bzw. sich abzeichnen, so muss der Versicherungsnehmer die anfallenden Kosten dennoch allein tragen. Auf diese Weise wollen die Versicherungen sich vor Kunden schützen, die nur im Falle einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Sei einiger Zeit jedoch ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit vermehrt im Angebot der Versicherungsgesellschaften. Die Konkurrenz auf dem Markt ist groß, und so wird versucht, neue Kunden zu gewinnen. Eine solche Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit kann sehr unterschiedlich aussehen: Meistens handelt es sich um eine normale Rechtsschutzversicherung, bei der die übliche Wartezeit jedoch bei Zahlung eines Prämienaufschlages entfällt. Eine weitere Variante besteht darin, bei Abschluss der Police selbige um die Wartefrist vorzudatieren, sodass der Vertrag schon am Folgetag Gültigkeit erlangt. Natürlich müssen in einem solchen Fall die Prämien plus Aufschlag rückwirkend gezahlt werden. Echte Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit werden in aller Regel nur sehr selten angeboten.

Des Weiteren muss beim Abschluss einer Rechtsschutzpolice auch auf den Inhalt geachtet werden: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Welche Kosten werden im Ernstfall übernommen? Neben den Gerichtskosten sollte die Versicherungsgesellschaft auch die Anwaltskosten, die Sachverständigenhonorare bzw. Zeugengelder, fällige Kautionen und - wenn nötig - die gegnerischen Kosten übernehmen. Diese müssen im Normalfall von der unterliegenden Partei übernommen werden. Ist diese aber zahlungsunfähig, kann auch der "Sieger" zur Zahlung der Gerichtskosten herangezogen werden. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei etwa 150 bis 250 Euro je Schadensfall und kann auf Wunsch durch Zahlung eines Aufpreises auch ausgeschlossen werden.


Passende RSS-Feeds zum Thema:

Karn Assekuranz








RSS · RSS Reader · Podcatcher · RSSFeed eintragen · Verzeichnis
Datenschutzinformationen · Cookie-Einstellungen · Impressum · AGB & Nutzungsbedingungen · Partnerprogramme · Sitemap


· Diese Seite wurde generiert in 0.01253 Sekunden ·
© 2004-2024 RSS Nachrichten -