Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing



      Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing
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Typ/Viewer: RSS/ RSS-ReaderAktualisiert: 10.02.2012Aufrufe: 2832

Kategorie: Internet, Kommunikation > Recht

Wir vertreten Empfänger von Abmahnungen. In diesem RSS-Feed berichten wir laufend über neue Abmahnwellen im Bereich Filesharing. Wir geben dabei die abmahnende Kanzlei und das angeblich verletzte Werk an. Auf unserer Seite finden Sie darüber hinaus Infos für ein Vorgehen.

Nachrichten aus dem RSS-Feed: Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Plan B für die Liebe (Film)
(Fri, 10 Feb 2012 11:35:29 +0000)  Erneut die Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird auch das Filmwerk "Plan B für die Liebe" (Film) abgemahnt. Dieses soll unberechtigt im Internet für Dritte zum Download verfügbar gemacht worden sein, daher fordert die Münchner Kanzlei nun vom Betroffenen Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das Filmwerk und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 956,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche. Erfüllt der Abgemahnte beide Forderungen, so die Anwälte, sei der Fall vollumfänglich und endgültig erledigt.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kokowääh (Film)
(Fri, 10 Feb 2012 11:30:43 +0000)  Nach wie vor mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Filmwerkes "Kokowääh" (Film) im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin ab. In dem Abmahnschreiben wird von den Münchener Anwälten der Vorwurf erhoben, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk ohne Berechtigung hierzu im Internet über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke verbreitet worden sein soll. Die Kanzlei macht  daher Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend. In der Abmahnung wird angeboten, dass die Zahlungsansprüche mit einem Vergleichsbetrag von 956,00 € endgültig erledigt werden könnten. Daneben wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die entsprechend strafbewehrt den Unterlassungsanspruch ausräumt.
Kornmeier & Partner: Sweat
(Fri, 10 Feb 2012 10:38:42 +0000)  Die Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubten Zurverfügungstellens von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen geltend. Es handelt sich um das Musikwerk "Sweat" des Küstlerprojekts Snoop Dogg vs. David Guetta, welches vom Abgemahnten als Bestandteil der Samplerdatei "Bravo The Hits 2011" verbreitet worden sein soll. Die Frankfurter Anwälte bieten nun an, die Zahlungsansprüche durch einen Pauschalbetrag von 450,00 € vergleichsweise zu erledigen. Damit sei die Angelegenheit beendet, wenn weiterhin noch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werde, so die Kanzlei. Im beigefügten Formular derselben ist die Zahlungspflicht bereits mit aufgenommen.
Paulus Rechtsanwälte: ILHAMA - Bei mir bist Du scheen
(Fri, 10 Feb 2012 10:29:48 +0000)  Im Auftrag der GRAFTON HOLD LLP. werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeblichen Filesharings des Musikwerkes "ILHAMA - Bei mir bist Du scheen" geltend gemacht. Die Anwaltskanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin wirft dem Betroffenen in ihrem Abmahnschreiben vor, dieses urheberrechtlich geschützte Werk als Bestandteil des Samplers "The Dome Vol.60" unberechtigt im Internet in so genannten Tauschbörsen zur Verfügung gestellt zu haben. Die Berliner Anwälte forden nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche sie einen Entwurf beifügen, der auch eine Verpflichtung zur Zahlung von Abschlagssummen auf die Geldforderungen enthält. Hierbei wird dem Abgemahnten eine Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag von 756,00 € angeboten, die Ansprüche werden jedoch bereits höher beziffert für den Fall, dass sich die Angelegenheit nicht erledigt.
Debcon GmbH: Geltendmachung von Forderungen aus Abmahnfällen der Kanzlei U + C wegen Urheberrechtsverletzungen an pornografischem Filmwerk
(Thu, 09 Feb 2012 18:35:54 +0000)  Das Inkassounternehmen Debcon GmbH macht derzeit Forderungen im Namen verschiedener Rechteinhaber, beispielsweise auch der DigiProtect GmbH, geltend. In einem aktuellen Fall wird ein Forderungsbetrag in Höhe von 3.860,40 € geltend gemacht, welcher auf drei Erstattungsansprüchen der DigiProtect GmbH beruhen soll. Die Firma Debcon GmbH fügt ihrem Schreiben, in welchem sie auch auf die Möglichkeit einer Weitergabe von Daten an die Schufa Holding AG hinweist, eine Zahlungsvereinbarung bei, in welcher sich der Betroffene zur Zahlung verschieden hoher Beträge je nach Zahlungsweise verpflichten soll. Zugrunde liegen diesem Fall Abmahnschreiben der Kanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. In diesen wird dem Abgemahnten vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes pornografisches Filmwerk der Rechteinhaberin unberechtigt im Internet zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche verwirkt zu haben. Beispielsweise handelt es sich um die Werke "I Love Big Toys 30" oder "Pornstar Superheroes", die via Filesharing verbreitet worden sein sollen. Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Abgeltung der Zahlungsansprüche mit einem Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 €. Gibt der Betroffene zwar eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form ab, zahlt aber nicht, so erhöht sich in einem weiteren Schreiben der geforderte Betrag auf 1.286,80 €. Dieser Betrag wurde nun offenbar dann für die jeweils einzelnen Fälle zur Einziehung der Firma Debcon GmbH überlassen. Offenbar steht dies im Zusammenhang mit der Ende des vergangenen Jahres bekannt gewordenen Versteigerung von Forderungen durch die Kanzlei U + C.  
RA Munderloh: Private Anal Teens 2011 in 3D
(Tue, 07 Feb 2012 08:39:56 +0000)  Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg verschickt Abmahnungen wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzung an pornografischen Filmwerken. Im Auftrag der Firma RGF Productions Limited wird dem Adressaten vorgeworfen, das Filmwerk "Private Anal Teens 2011 in 3D" unerlaubt über Internettauschbörsen verbreitet zu haben und dadurch Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche verwirkt zu haben. Dabei stellt der Anwalt auch strafrechtliche Konsequenzen und Mehrfachabmahnungen von weiteren Inhabern von Rechten an diesem Filmwerk in Aussicht. Vom Abgemahnten wird nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, für welche ein Entwurf beigefügt wird. Dieser ist verbunden mit einem Anerkenntnis der geltend gemachten Zahlungsansprüche sowie einer Vereinbarung mit Möglichkeit zur Ratenzahlung bei um 120,00 € erhöhten Vergleichsbetrag. Grundsätzlich wird zur sofortigen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 780,00 € gefordert.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Der Gott des Gemetzels (Film)
(Mon, 06 Feb 2012 10:34:15 +0000)  Auch im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Vorwurfs der unerlaubten Verbreitung von Filmwerken via Filesharing ab. Dabei soll es sich um das Filmwerk "Der Gott des Gemetzels" handeln, an welchem durch die unberechtigte Verbreitung Urheberrechte der Rechteinhaberin verletzt worden sein sollen. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch soll durch Übersendung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Daneben bietet die Kanzlei an, die Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung für das Abmahnschreiben mit einem pauschalen Vergleichsbetrag von 956,00 € abzugelten und die Sache so zur Erledigung zu bringen.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Ohne Limit (Film)
(Mon, 06 Feb 2012 09:49:10 +0000)  Nach wie vor macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Der versandten Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass das Filmwerk "Ohne Limit" unberechtigt im Internet verfügbar gemacht worden sein soll und dadurch Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen. Nun fordern die Münchner Rechtsanwälte eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das konkrete Filmwerk. Daneben steht das Angebot, die geltend gemachten Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 956,00 € zu erledigen.
Sasse & Partner: Apollo 18
(Mon, 06 Feb 2012 09:56:04 +0000)  Im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH macht die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Apollo 18" ohne Berechtigung hierzu über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke im Internet verbreitet zu haben. Die Anwälte bieten dem Betroffenen an, die geltend gemachten Zahlunsansprüche zu erledigen, indem er einen pauschalen Vergleichsbetrag von 800,00 € leistet. Daneben soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das gesamte Repertoire der Rechteinhaberin abgeben.
Schalast & Partner: Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf
(Thu, 02 Feb 2012 18:27:15 +0000)  Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Anwaltskanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen der Tonaufnahme "Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf" ab. Das Werk soll als Bestandteil der Samplerdatei "Bravo The Hits 2011" unberechtigt über das Internet zum Download für andere verfügbar gemacht worden sein. Die Kanzlei fordert nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Erledigung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 550,00 € zur Abgeltung der Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung. Bei schneller Zahlung binnen acht Tagen ab Zugang des Abmahnschreibens wird dieser Betrag auf 430,00 € reduziert.
Hinweis: Der Feed "Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing" und dessen hier dargestellten RSS-Inhalte liegen urheberrechtlich beim Autor der Betreiber-URL (siehe RSS-Link). Auf den Inhalt von "Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing" hat RSS-Nachrichten.de keinen Einfluss. (61598-6-312-1 - 0)

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