SAZ Rechtsanwälte Skoruppa, Artmann, Zimmermann & Partner GbR - News
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| SAZ Rechtsanwälte Skoruppa, Artmann, Zimmermann & Partner GbR - News http://www.sazgbr.de/ |
| Typ/Viewer: RSS/ RSS-Reader | Aktualisiert: 10.02.2012 | Aufrufe: 971 |
Kategorie: Internet, Kommunikation > Recht
Die Rechtsanwälte Skoruppa, Artmann, Zimmermann & Partner GbR ist eine überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei, die seit dem 1. April 1991 an den Standorten in Dresden und Leipzig für ihre Mandanten mit 7 Berufsträgern tätig ist.
Dieser RSS - Feed spiegelt unsere aktuellen Beiträge aus all unseren Rechtsgebieten wieder.
Nachrichten aus dem RSS-Feed: SAZ Rechtsanwälte Skoruppa, Artmann, Zimmermann & Partner GbR - News
Besonderheiten bei Testament zugunsten ÜberschuldeterBild: © by Gerd Altmann (gerallt)/pixelio
Im Rahmen der Gestaltung eines Testaments zugunsten Überschuldeter kommt die Vor- und Nacherbschaftslösung bzw. Vermächtnislösung in Betracht. Schließlich können dem überschuldeten potentiellen Erben nicht pfändbare Leistungen zugewendet werden wie bei einem Wohnungsrecht oder Leistungen nach § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Nach herrschender Meinung gelten die Schutzvorschriften der §§ 2115, 2214 BGB auch im Insolvenzverfahren. Die Vorerbschaft fällt aber in die Insolvenzmasse des Vorerben (§ 35 InsO). Dem Nacherben stehen keine Aussonderungsrechte zu. Das Verfügungsrecht ist jedoch durch § 2115 BGB beschränkt.
Da der verschuldete Erbe als Vorerbe grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das Nachlaßvermögen hat, kann ihm im Hinblick auf die Restschuldbefreiung und der damit [..]
Im Rahmen der Ersatzvornahme kann der Bauherr ein Unternehmen seines Vertrauens wählen.Bild: © by Rainer Sturm/pixelio
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.07.2011, Az.: 21 U 76/09, ist der Auftraggeber bei der Durchführung einer Ersatzvornahme nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung verpflichtet, den billigsten Bieter auszuwählen. Er kann einen Unternehmer seines Vertrauens beauftragen.
Das OLG weist in der vorliegenden Entscheidung darauf hin, daß seitens des Auftraggebers keine Pflicht besteht, im Rahmen der Mängelbeseitigung den billigsten Unternehmer zu beauftragen bzw. eine vorherige Ausschreibung vorzunehmen. Er könne - so das OLG - einen Unternehmer seines Vertrauens beauftragen. Zudem darf der Auftraggeber auch den sichersten Weg der Mängelbeseitigung wählen.
Der Auftraggeber sollte dennoch vor Veranlassung der Ersatzvornahme zu seiner eigenen Absicherung verschiedene Angebote von Fachunternehmen einholen, um die [..]
Trotz WU-Betonbodenplatte ist weitere Horizontalabdichtung notwendig.Bild: © by Rainer Sturm/pixelio
Laut einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.02.2011 gehört zur Abdichtung eines Gebäudes gegen Feuchtigkeit jeder Art und damit auch zur horizontalen Abdichtung eines nicht unterkellerten Gebäudes gegen Dampfdiffusion eine horizontale Abdichtung der Bodenplatte nach anerkannten Regeln der Technik. In der vorliegenden Entscheidung nimmt der Bauherr den beauftragten Architekten wegen mangelhafter Abdichtung der Bodenplatte auf Schadenersatz in Höhe der Sanierungskosten von rund 100.000,00 € in Haftung.Der Architekt hatte es versäumt, eine horizontale Abdichtung der WU-Betonbodenplatte gegen Dampfdiffusion vorzusehen.
Das OLG bejaht einen Planungsfehler. Nach DIN 18195 Teil 4 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowohl im Zeitpunkt der Planung als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung des OLG sei jedenfalls bei einer hochwertigen [..]
Erstattung der Selbstvornahmekosten vor AbnahmeBild: © by Gerd Altmann/pixelio
Ersatz von Fremdnachbesserungskosten nach § 4 Nr. 7 Satz 3, § 8 Nr. 3 VOB/B kann der Auftraggeber regelmäßig nicht für Mängelbeseitigungsmaßnahmen verlangen, die von ihm durchgeführt oder veranlaßt wurden, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat.
In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.05.2009 (5 U 92/07) wird klargestellt, daß bei einem VOB/B-Vertrag ein Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Selbstvornahme grundsätzlich nur gegeben ist, wenn der Auftraggeber zuvor den Auftrag entzogen hat. Die Auftragsentziehung ist entbehrlich, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hat.
Auch im Fall des Verzugs mit der Ausführung der Leistung besteht ein Anspruch auf Ersatz der Selbstvornahmekosten nur dann, wenn zuvor die Auftragsentziehung erfolgt ist, es sei denn, [..]
Wirksame Pauschalisierungsklausel bei unberechtigter Kündigung eines BauvertragesBild: © by Thorben Wengert/pixelio
Eine AGB-Klausel, wonach der Auftraggeber eines Ausbauhauses im Falle der Kündigung ohne wichtigen Grund 15% des Baupreises an den Auftragnehmer zahlen muß, ist dann wirksam, wenn dem Auftraggeber der Nachweis offen steht, daß dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Im vorliegenden Fall kaufte ein Verbraucher ein Ausbauhaus bei dem Auftragnehmer. Nach gewisser Zeit überlegte er es sich und trat vom Vertrag zurück. Daraufhin verlangte der Auftragnehmer 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn im Hinblick darauf, was in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt war. Danach hatte der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung in Höhe von einer Pauschale von 15% des vereinbarten Gesamtpreises. Die vorliegende Klausel ermöglichte dem Auftraggeber weiter den Nachweis, daß der ihm nach § 649 [..]
Kein Ersatz der Umsatzsteuer auf geschätzte MängelbeseitigungskostenBild: © by Klicker/pixelio
Ein vor Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfaßt nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer (BGH, Urteil vom 22.07.2010, VII ZR 176/09).
Mit der vorgenannten Entscheidung gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach zu den Kosten, die für eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erforderlich sind, auch die von einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Besteller an einen dritten Unternehmer zu zahlende Umsatzsteuer gehört (vgl. BGH, NRW RR 1990, 728).
Der BGH hält es für gerechtfertigt, den Umfang des Schadenersatzes stärker als bisher auch daran auszurichten, welche Dispositionen der Geschädigte tatsächlich zur Schadensbeseitigung trifft.
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Mieterhöhung bei Wohnwertverbesserung durch Eigenleistungen des MietersBild: © by Hartmut910/pixelio
Da die Ausstattung der Mietsache bei einer Mieterhöhung wegen der Eingruppierung der Wohnung in einen Mietspiegel von grundlegender Bedeutung ist, bleibt die Verbesserung der Ausstattung, welche durch den Mieter selbst vorgenommen wird, ungeachtet vertraglicher Vereinbarungen unberücksichtigt (BGH, Urteil vom 07.07.2010, VIII ZR 315/09).
Im vorliegenden Verfahren vereinbarten die Mietvertragsparteien 1976, daß der Mieter auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung einbaut. Die Vermieterin ordnete im Rahmen der Mieterhöhung die Wohnung aktuell in einen Mietspiegel als besser ausgestattete Wohnung ein, woraufhin der Mieter die Zustimmung verweigerte.
Der BGH gab ihm recht. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist anhand vergleichbarer Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung zu ermitteln, denn vom Mieter durchgeführte und bezahlte [..]
Erstattung anwaltlicher Beratungskosten bei Baumängeln im Verhältnis Verbraucher und UnternehmerBild: © by Gerd Altmann/pixelio
Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe durch den Besteller sind als mangelbedingte Vermögensschäden auch dann erstattungsfähig, wenn der Unternehmer sich nicht im Verzug befunden hat.
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.12.2009, Az.: 5 U 57/09, entschieden, daß dem Besteller einer Bauleistung der Ersatz der Rechtsanwaltsgebühr nicht im Wege des Verzugsschadens, sondern als materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht.
Es handele sich hier um einen ersatzfähigen Mangelfolgeschaden im Sinne des § 280 BGB, da ein Schadenersatzanspruch wegen Pflichtverletzung in Form der Herstellung eines mangelhaften Werkes auch ohne Nachfristsetzung entstehe. Die Kosten seien daher auch ersatzfähig, da der Besteller nicht in größerem Umfang im Baugewerbe aktiv sei und aufgrund der Ablehnung des Mängelbeseitigungsverlangens durch [..]
Unangemessene Annahmefrist bei Immobilienkauf Bild: © by Thorben Wengert/pixelio
Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluß eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB).
Der Bundesgerichtshof hat sich mit seinem Urteil vom 11.06.2010 mit der Frage des Kaufs einer Eigentumswohnung beschäftigt. Der Erwerber gab gegenüber dem Verkäufer am 04.05.2004 ein notariell beurkundetes Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung ab. Danach sollte der Kauf unter Ausschluß der Haftung für Sachmängel erfolgen und das Angebot bis zum 30.09.2004 bindend sein. Mit notarieller Urkunde vom 22.06.2004 erklärte der Verkäufer die Annahme des Angebots. Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren um die Wirksamkeit des Vertrages infolge einer Anfechtung.
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Absicherung des Bauunternehmens bei Einfamilienhausbau mit privatem BauherrenBild: © by Thorben Wengert/pixelio
Die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienhausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
„Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtung des Bauherren vorzulegen."
Ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.
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