EU Fuehrerschein Polen o. Tschechien Fahrschule PL-Slubice CZ-Pilsen
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Kategorie: Freizeit > Auto & Verkehr
Ihr polnischer oder tschechischer Führerschein. EU Fahrschule Tschechien (Pilsen) - Polen (Slubice) 4 Tage Aufenthalt durch Intensivausbildung. Hier finden Sie professionelle Angebote und Services zum Erwerb des EU Fuehrerscheins in Polen - Slubice oder in Tschechien - Pilsen. Sie muessen 2 mal Anreisen. Bei der 2-ten Anreise machen Sie Ihre Ausbildung und Prüfung. Sie benötigen nur 3 Uebernachtungen. Preiswerte, deutschsprachige Ausbildung. Auch als Ferienfahrschule geeignet.
Nachrichten aus dem RSS-Feed: EU Fuehrerschein Polen o. Tschechien Fahrschule PL-Slubice CZ-Pilsen
EU-Fahrerlaubnis: Entscheidung des BVerwG zur Überprüfung des Wohnsitzes24.04.2010, 16:45 | vor 657 Tagen
EU-Fahrerlaubnis: Entscheidung des BVerwG zur Überprüfung des Wohnsitzes. Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Rechtstipp vom 26.02.2010 von Rechtsanwalt Christian Demuth - Elisabethstraße 19 - 40217 Düsseldorf -----
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat aktuell die Rechte von EU-Führerscheininhabern gestärkt. Es hat entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkennen können von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Melderegistereinträge und Angaben, die der Betroffene im [..]
Entfernen von behördlichen Aufklebern vom Führerschein stellt keine Urkundenfälschung dar24.04.2010, 16:45 | vor 657 Tagen
Tschechischer Führerschein verliert durch Ablösen von Sperrhinweisen zum Fahrverbot in Deutschland nicht seine Gültigkeit. Das Entfernen von Aufklebern deutscher Behörden auf einem ausländischen Führerschein erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle seinen tschechischen Führerschein vorgezeigt. Dieser hätte eigentlich auf Vorder- und Rückseite Hinweisaufkleber der deutschen Verkehrsbehörde aufweisen sollen, die der Autofahrer jedoch entfernt hatte. Da dem Fahrer in der Vergangenheit mehrere Verkehrsverstöße nachgewiesen worden waren, war ihm die deutsche Fahrerlaubnis auf lange Sicht entzogen worden. Der Aufkleber auf dem Führerschein sollte somit darauf hinweisen, dass das in Tschechien ausgestellte Dokument in Deutschland nicht mehr [..]
BVG Leipzig Urteil vom 25.02.2010, BVerwG 3 C 15.09, BVerwG 3 C 16.09 ----- EU Fuehrerschein Polen o. Tschechien Fahrschule PL-Slubice CZ-Pilsen06.03.2010, 15:45 | vor 706 Tagen
BVG Leipzig Urteil vom 25.02.2010, BVerwG 3 C 15.09, BVerwG 3 C 16.09
Grundsatz-Urteil Leipzig (RPOnline). EU Fuehrerschein: Mehr Sorgfalt erforderlich. Der falsche Wohnsitz allein darf nicht mehr als Huerde fuer den sogenannten Fuehrerschein-Tourismus gewertet werden. Vielmehr muessen bei den Behoerden des ausstellenden Landes weitere Informationen eingeholt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatz-Urteil.
Quelle: RP Online zum Grundsatzurteil des BVG Leipzig am 25.02.2010.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidungen aufgehoben und die Sachen zur weiteren Sachverhaltsaufklaerung an die Vorinstanz zurueckverwiesen.
Verwaltungsgerichtshof Hessen Aktenzeichen AZ 2 B 2138/09 vom 04.12.2009 ----- EU Fuehrerschein Polen o. Tschechien Fahrschule PL-Slubice CZ-Pilsen06.03.2010, 15:45 | vor 706 Tagen
Verfahrensgegenstand - Ein nach dem 19.01.2009 ausgestellter polnischer Fuehrerschein.
Der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel hat im Vorgang mit dem Aktenzeichen AZ 2 B 2138/09 (vom 04.12.2009) dem Antrag auf WIEDERHERSTELLUNG DER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG stattgegeben. Der betroffene, streitgegenstaendliche EU Fuehrerschein wurde nach dem 19.01.2009, genauer gesagt am 02.02.2009, erworben. Als Ergebnis aus dem Urteil des VGH Hessen, darf der Betroffene mit seinem in Polen-Slubice erworbenen EU Fuehrerschein auch ohne MPU in Deutschland weiterfahren.
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