Jetzt Ihren RSS-Feed
ins Verzeichnis eintragen

Sie haben einen RSS-Feed und möchten diesen gerne dieses RSS-Verzeichnis eintragen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular: Hier zum RSS-Feed eintragen

Verbraucherinsolvenz - ein Weg aus der Schuldenfalle



Nicht nur Firmen können zahlungsunfähig werden, auch Privatpersonen geraten schnell in eine Überschuldung, aus der sie keinen Weg finden - ein Teufelskreis setzt sich in Gang! Eine Lösungs ist die Verbraucherinsolvenz

Schulden bedeuten Rückzahlung plus Zinsbelastung: je mehr Schulden, desto höher die Zinslast! Rasch ist das monatlich zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht, und der Schuldner muss staatliche Unterstützung beantragen.

Unterstützung durch den Staat aber bedeutet Belastung der Staatsfinanzen. In der so genannten ‚Insolvenzverordnung‘ vom 1. Januar 1999 hat der Gesetzgeber einen Weg für Privatpersonen eröffnet, der aus dieser Situation hinausführt: Der Schuldner beantragt die Privatinsolvenz (auch Privatkonkurs oder Verbraucherinsolvenz genannt) und stellt sich einem Prüfverfahren seiner Situation. Nach Abschluss des Verfahrens besteht für ihn die Möglichkeit, nach sechs Jahren von der Restschuld befreit zu werden.

Vier Schritte zur Verbraucherinsolvenz
Der von der Überschuldung betroffene Mensch wendet sich an eine Beratungsstelle. Das kann ein Rechtsanwalt sein oder eine zur Beratung behördlich anerkannte Stelle. Einen Namen haben sich in diesem Zusammenhang die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände gemacht. Wichtig: Die Kosten des Verfahrens trägt zunächst der Antragssteller (der Schuldner); er kann aber zuvor beim Amtsgericht einen Bewilligungsschein beantragen, dann werden die Kosten aus der Justizkasse bezahlt.

Das Verfahren selbst gliedert sich in vier notwendige Phasen:
1.) Versuch der außergerichtlichen Einigung
2.) Verfahren zur Schuldenbereinigung
3.) Vereinfachtes Insolvenzverfahren („Verbraucherinsolvenzverfahren“)
4.) Restschuldbefreiungsverfahren - Wohlverhaltensperiode

• Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der Schuldner schreibt seine Gläubiger an (denen er Geld schuldet), schildert seine Situation und schlägt eine Eingung vor. Das läuft üblicherweise darauf hinaus, dass der Schuldner erklärt, nicht mehr zahlen zu können (Insolvenzvergleich). Alternativ bietet er eine Teilrückzahlung an. Akzeptieren die Gläubiger seine Erklärung, endet an dieser Stelle das Verfahren - der Schuldner hat sein Ziel erreicht.

• Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Wenn auch nur ein Gläubiger den ‚Schuldenbereinigungsplan‘ ablehnt, kann die Insolvenzeröffnung beim Insolvenzgericht beantragt werden. Das Gericht bittet die Gläubiger um Stellungnahme. Lehnen mindestens 50% diesen Plan ab, folgt das

• Vereinfachte Insolvenzverfahren
Das pfändbare Vermögen des Schuldners wird verwertet und an die Gläubiger verteilt. Folgt danach kein Widerspruch durch die Gläubiger, wird die Restschuldbefreiung für den Schuldner angekündigt. Es folgt das

• Restschuldbefreiungsverfahren - Wohlverhaltensperiode
Diese Phase dauert sechs Jahre. In dieser Zeit zahlt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder; der wiederum verteilt das Geld nach einer Quote an die Gläubiger (abzüglich der Verfahrenskosten). In dieser Phase darf der Schuldner keine neuen Schulden übernehmen, sonst platzt das Verfahren der Verbraucherinsolvenz. Hat er die sechsjährige Phase erfolgreich abgeschlossen, erhält er vom Gericht auf Antrag die Restschuldbefreiung, und er ist schuldenfrei.









RSS · RSS Reader · Podcatcher · RSSFeed eintragen · Verzeichnis
Datenschutzinformationen · Cookie-Einstellungen · Impressum · AGB & Nutzungsbedingungen · Partnerprogramme · Sitemap


· Diese Seite wurde generiert in 0.01151 Sekunden ·
© 2004-2024 RSS Nachrichten -