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Vorbereitung und Ablauf der staatlichen Schuldnerberatung



Obgleich ein Termin bei den entsprechenden Beratungsstellen mit langen Wartezeiten verbunden ist, bieten viele Stellen auch so genannte Kriseninterventions- oder Notfalltermine an, wobei auch die telefonische Beratung möglich ist. Der Schuldner sollte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit der staatlichen Schuldnerberatungsstelle vereinbaren, wie er eine längere Wartezeit sinnvoll überbrücken kann.

Vorbereitung auf die Beratung

Um das erste Beratungsgespräch so sinnvoll und effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte der Schuldner schon im Voraus wichtige Maßnahmen durchführen.
In erster Linie sollte er sich vor der staatlichen Beratung einen umfangreichen und genauen Überblick über seine monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Einnahmen und Ausgaben verschaffen, um auch den Schuldnerberater darüber in Kenntnis zu setzen.
Des Weiteren sollte der Schuldner auch eine Liste all seiner Gläubiger und deren Anforderungen erstellen, wobei die Papiere und Unterlagen nach den einzelnen Gläubigern sortiert werden können.
Bei Unsicherheiten und Fragen für die Vorbereitung auf die Beratung kann der Schuldner auch mögliche Telefonberatungszeiten in Anspruch nehmen.
Sollten die Vorbereitung erfolgreich beendet werden, kann der Schuldner nun gemeinsam mit dem Schuldnerberater die Möglichkeit nutzen, um die Entstehen, die Entwicklung und Folgen der Überschuldung nachzuvollziehen.

Ablauf des Gespräches bei der staatlichen Schuldnerberatung

In den nächsten Schritt versucht der staatliche Schuldnerberater gemeinsam mit dem Schuldner seine soziale und wirtschaftliche Lebenssituation zu sichern. Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass die Beratungsstelle lediglich Orientierungshilfen anbieten kann. Der Schuldner entscheidet jedoch selbst, wie er seine finanziellen Mittel weiterhin verwendet und wie er seinen Haushalt plant.
Als Anhaltungspunkt für die nächsten Beratungsgespräche wird zwischen dem Berater und dem Schuldner in der Regel vereinbart, ein ausführliches Haushaltbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben anzulegen. Auch wenn diese Maßnahme sehr aufwändig ist und der Schuldner das Haushaltbuch sorgfältig ergänzen sollte, ist er für den Erfolg der Schuldnerberatung unerlässlich.

Im weiteren Verlauf der staatlichen Schuldnerberatung versucht der Berater mit dem Schuldner abzustimmen, welche Arbeitsaufträge er erledigen kann und in welchen Bereichen er die professionelle Kompetenz der Beratung als Unterstützung benötigt. Für eine weitere, erfolgreiche Zusammenarbeit muss der Schuldner Eigeninitiative und Selbstständigkeit zeigen. Denn schließlich muss er nach Abschluss der Beratung und in der Zukunft eigenständig mit seiner finanziellen Situation zurecht kommen.
Bei der Prüfung der monatlichen Einnahmen ermittelt der Schuldnerberater hingegen, welch staatlichen Sozialleistungen der Schuldner in Anspruch nehmen kann.

In den weiteren Beratungszeiten wird die Berechtigung oder die gegen den Schuldner erhobenen Forderungen und den damit verbunden Kosten und Zinsen von dem Schuldnerberater geprüft.
Weiterhin wird er den Schuldner bei Verhandlungen mit seinen Gläubigern unterstützen, einen Interessenausgleich zu finden. Hierfür vereinbart der Berater mit dem Schuldner transparente Regulierungsvorschläge, die auf nachvollziehbaren und realistischen Grundannahmen basieren.









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