RR:Board - Netzwelt News aus IT- und Hightech



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Kategorie: Diskussionsforen > Allgemeines

Der Forenbereich Netzweltnews im RR:Board bietet Nachrichten aus Netzwelt, IT, Hightech-Branche und Wissenschaft. Zu allen News gibt es ausgiebige Diskussionen und Hintergründe.

Nachrichten aus dem RSS-Feed: RR:Board - Netzwelt News aus IT- und Hightech
Kabel Deutschland drosselt Datenvolumen
(Mon, 21 May 2012 22:18:10 GMT)  Der Internet Provider Kabel Deutschland ergreift nun erste Maßnahmen gegen "Powerleecher". Das Unternehmen führte Anfang des Monats eine neue Regelung ein, 10 GB pro Tag! Bild: http://www.qpic.ws/images/q2uq9zxvlvb2s.jpg Damit is Kabel Deutschland der erste ISP der aktive "Beschränkungen" gegen das "massive Downloaden" vornimmt. Mit dieser neuen Regelung soll das Downloaden von P2P und OCH eingedämmt werden. Nun wird Kabel Deutschland Kunden per AGB das Downloadvolumen auf 10 GB am Tag gedrosselt. Kabel Deutschland ist ein beliebter Anbieter unter den Downloaden / Uploadern, da diese ISP schnelle, günstige und Unlimitierte Internetanbindungen anbietet. Doch nun greift der Internet Provider zu ersten Maßnahmen um das Downloaden von P2P Netzwerken und OCH einzudämmen. Vielleicht möchte man nicht den Ruf als beliebter Provider unter Raupkopieren haben. Jedoch sind die 10 GB doch recht Hart kalkuliert. Wenn man am Tag 2 HD Filme über Maxdome oder Lovefilm anschaut (welche laut AGB nicht betroffen sind), surft man danach mit nur noch 100KB/s. Genau so wenn man ein Spiel über Stream herunterladen möchte welches über 10 GB ist (siehe BF3) braucht man 2 Tage um endlich dieses Spiel genießen zu können. Ein Limit von 50 GB am Tag wären da schon angebrachter. Ein Offizielles Statement seitens Kabel Deutschland gab es noch nicht. Quelle (http://scenepirat.us/index.php?page=NewsEntry&newsID=127) *UPDATE * ---Zitat--- Update: Ich habe eben mit der Technikhotline von Kabel Deutschland telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass bei einem Downloadvolumen von über 10 GB P2P gesperrt wird – also auf Portebene. Normale Downloads, auch solche bei sogenannten one-click-hostern (Rapidshare, Uploaded etc.), sind hiervon nicht betroffen. ---Zitatende--- Quelle (http://hoohead.hoohost.org/2012/05/news-kabel-deutschland-drosselt-datenvolumen/)
Microsoft öffnet sein Facebook-Extranetz so.cl
(Mon, 21 May 2012 11:45:03 GMT)  *Raus aus der Suche, rein ins Netzwerk: Mit einem eigenen sozialen Netzwerk will Microsoft Nutzern das Tauschen von Bildern, Videos und Suchergebnissen erleichtern. Eine Konkurrenz zu Facebook soll das aber nicht sein.* Ohne großes Tamtam und im Schatten von Facebooks Börsengang hat Microsoft sein soziales Netzwerk So.cl an den Start gebracht. Das "social" ausgesprochene Projekt bietet eine Reihe von Funktionen an, mit denen Inhalte einfacher dargestellt, diskutiert und ausgetauscht werden sollen. Zum Login wird ein Facebook- oder ein Windows-Live-Account benötigt. Das Extranetz zielt auf Studenten, die zum Beispiel über die Microsoft-Suchmaschine Bing gefundene Informationen teilen möchten. "Video-Partys" heißt eine der Funktionen, dabei teilen sich mehrere Nutzer eine Video-Playlist. Die lässt sich gemeinsam erweitern, gleichzeitig laufen die Clips dann auf verschiedenen Rechnern. Das Projekt So.cl lief im zurückliegenden Jahr in einer längeren Beta-Phase und ist eine Entwicklung der Fuse Labs, Microsofts Entwicklungsabteilungen. In dieser Zeit nahmen Studenten von ausgewählten Universitäten an den Testläufen teil, darunter von den Universitäten von New York, Syracuse und Washington. Allerdings ist der Zugang zu So.cl nicht auf Studenten beschränkt, sondern steht allen Facebook-Nutzern offen. quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/microsofts-soziales-netzwerk-so-cl-startet-fuer-alle-a-834129.html http://www.so.cl/ _ zielgruppe zielt auf studenten.. vielleicht werde ich es noch benutzen, mal schauen, jetzt gerade brauch ich es noch nicht.
Facebook: Neue Datenschutzbestimmungen Abstimmung | Kanzlei WBS
(Wed, 16 May 2012 20:18:28 GMT)  https://www.youtube.com/watch?v=6vHzrXWWrWE Facebook versucht mal wieder seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der ,,Facebook Site Governance" vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Bis zum *18.05.* haben die Nutzer Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren. *Was bringen die Änderungen?* Wer sich durch die Facebook Datenschutzbestimmungen kämpfen will, braucht ein wenig Ausdauer. Der Text ist ganze 14 Druckseiten lang. Doch ein genauerer Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich. *Öffentliche Informationen* Facebook behandelt nunmehr einige Informationen als öffentlich, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestimmen muss. So heißt es unter ,,Daten, die wir über dich erhalten": ,,Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst." Im Klartext bedeutet dies, dass unabhängig von den Privatsphäreeinstellungen andere Nutzer die angegebenen Informationen sehen können. *GPS Daten* Hierzu heißt es in der Datenschutzrichtlinie: ,,Wenn wir deinen GPS-Standort erhalten, führen wir ihn mit anderen Ortsangaben zusammen, die wir über dich haben (wie deinen derzeitigen Wohnort). Allerdings speichern wir diese Angaben nur so lange, wie sie uns nützen, um dir Dienstleistungen anzubieten; so behalten wir deine letzten GPS-Koordinaten, um dir entsprechende Benachrichtigungen zu senden." Diese Regelung ist ziemlich schwammig formuliert. Was heißt ,,solange, wie sie uns nützen"? Der Nutzer kann daraus nicht erkennen, wie lange die Daten tatsächlich gespeichert werden. *Öffentliche Postings* Facebook weist darauf hin, dass einige Meldungsarten immer öffentlich sind: ,,Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, wenn du kein Teilen-Symbol siehst." Wichtig zu wissen. *Löschen von Informationen* Löschen heißt bei Facebook nicht unbedingt, dass die Information tatsächlich nicht mehr abrufbar ist. ,,Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden." Wofür diese Sicherungskopien gut sind bleibt unklar. ,,Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht in deinem Konto gespeichert, wie beispielsweise in einer Gruppe gepostete Beiträge oder das Senden einer Nachricht an jemanden (wenn dein Freund eventuell eine von dir gesendete Nachricht sogar noch deiner Kontolöschung hat). Solche Informationen bleiben auch noch nach der Löschung deines Kontos erhalten." Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar. *Anwendungen (Apps)* Anwendungen (also Spiele oder Quizze auf Facebook - auch Apps genannt) können scheinbar einen sehr weitreichenden Zugriff auf die eigenen Daten haben. Selbst dann, wenn man sie schon gelöscht hat: ,,Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: https://www.facebook.com/settings/?tab=applications. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden." *Werbeanzeigen* Wer denkt, in den Datenschutzrichtlinien ist alles geregelt, was den Umgang mit den persönlichen Daten angeht, irrt. Das 14-seitige Dokument ist nur eine von vielen Richtlinien. Welche Folgen z.B. das Klicken auf eine Facebook Werbeanzeige hat, wird in einer anderen Richtlinie erläutert: ,,Erfahre was passiert, wenn du ,,Gefällt mir" in einer Werbeanzeige oder auf der Facebook-Seite eines Werbetreibenden anklickst. https://www.facebook.com/help/?faq=19399". *Profile verstorbener Personen* Interessant ist auch, was mit den Profilen verstorbener Personen passiert. ,,Wir können das Konto einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand versetzen. (...) Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt." Nun wäre es für die Angehörigen natürlich interessant zu erfahren, welche Kriterien denn nun genau erfüllt sein müssen. Schließlich möchte nicht jeder Beileidsbekundungen über Facebook empfangen müssen. Hierzu schweigt sich die Richtlinie aus. *Zweifelhafte Regelungen, die erhalten geblieben sind* Facebook bringt nicht nur neue rechtlich fragwürdigen Bestimmungen in die neue Richtlinie ein, gleichzeitig bleiben andere Regelungen, die bereits länger in der Kritik stehen, erhalten. Eine dieserRegelungen ist der ,,Freundefinder". Hier heißt es: ,,Wenn du eine/n FreundIn zu Facebook einlädst, senden wir ihm/ihr in deinem Namen eine Nachricht sowie bis zu zwei Erinnerungen." Dass Facebook solche Einladungsmails verschickt ist ein Wettbewerbsverstoß. Dies hat kürzlich das LG Berlin klargestellt (Urt. v. 06.03.2012 - 16 O 551/10). Dennoch hat Facebook an dieser Stelle scheinbar keinen Änderungsbedarf gesehen. Auch die Klausel ,,Bekanntgabe von Änderungen" hätte Facebook nach dem Urteil des LG Berlin nicht mehr verwenden dürfen. Die Richter urteilten, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Änderung der AGB ohne Einwilligung der Nutzer unwirksam ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Nutzer sich auf Facebook über die Änderung informieren können. *Fazit* Die neue Datenschutzrichtlinie sorgt leider immer noch für viele Unklarheiten. Und das, obwohl Facebook mit der Aufstellung der neuen Richtlinie der Kritik der Datenschützer nachkommen wollte. Wie widersprüchlich die Datenschutzbestimmungen sind, zeigt ein abschließendes Beispiel: Am Anfang heißt es: ,,Obwohl du uns gestattest, die Informationen zu verwenden, die wir über dich erhalten, bleiben diese doch stets dein Eigentum." Am Ende dagegen: ,,Das Unternehmen Facebook Ireland Ltd. (...) ist der verantwortliche Dateninhaber für deine persönlichen Informationen." Quelle: http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/pressemitteilung-neue-datenschutzrichtlinien-bei-facebook-warum-die-nutzer-jetzt-widersprechen-sollten-24611/ ----------------------- alt: *WAS DAGEGEN BIS HEUTE NOCH GETAN WERDEN KANN:* auf die seite gehen https://www.facebook.com/fbsitegovernance links oben 1. beitrag (Wir schlagen Änderungen an unseren Datenverwendungsrichtlinien....) und mit dem ablehnungstext kommentieren die schon einige leute gepostet haben. oder was eigenes verfassen.
GEZ 2013 - Intendanten bitten um Mithilfe - Auskunftspflicht?
(Sun, 29 Apr 2012 19:51:02 GMT)  *GEZ 2013 - Intendanten bitten um unsere Mithilfe* *Wie Sie wissen, haben unsere Volksvertreter für die Zeit ab 2013 den neuen Rundfunkbeitrag eingeführt (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-gebuehren-2-13-wie-unsere-grundrechte-ausgehebelt-werde.html%3bjsessionid=94D5421E6B49921B9C7C7A89CE85E614), der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll.* Der Rundfunkbeitrag richtet sich dann nicht mehr danach, ob wir Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, sondern danach, dass wir als Privatleute nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) eine »Wohnung« haben - auch ohne Radio oder Fernsehen. Bei Firmen wird die Beitragshöhe u. a. nach der Anzahl der Mitarbeiter, Firmenwagen und Betriebsstätten bemessen. Um herauszufinden, wie viel Geld sie den Menschen künftig abnehmen können, haben nun die drei führenden Protagonisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Monika Piel (ARD-Vorsitzende), Dr. Thomas Bellut (ZDF-Intendant) und der Intendant des Deutschlandradios, Dr. Willi Steul, Briefe und Fragebögen verschickt, in denen um unsere Hilfe gebeten wird. Man will an unsere Daten. Natürlich wird uns in dem Anschreiben wieder einmal klargemacht, welche Vorteile dieser neue Beitrag gerade für uns Bürger bietet und wie praktisch und zeitgemäß dieses neue Finanzierungsmodell ist. Wir werden freundlich belehrt, dass das Programm der Öffentlich-Rechtlichen »publizistische Vielfalt« bietet und uns Bürgern »Orientierung gibt« (die wir ohne die GEZ-Programme bekanntlich nicht hätten). Die Betreffzeile lautet dann auch: »Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013«. Rührend heißt es dann am Schluss des Briefes: *»Wir benötigen Ihre Mithilfe!* Damit wir Ihren Beitrag für 2013 genau berechnen können, sind wir auf einige Angaben von Ihnen angewiesen.« Soweit das herzerweichende Bittschreiben der drei Intendanten mit den Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Briefkopf. Es folgen dann drei Seiten mit dem GEZ-Emblem. Dort ist dann allerdings auch sofort Schluss mit unnötigen Nettigkeiten. Es ist der altbekannte Befehlston, in dem wir angeblafft werden. Auf dem Blatt mit den Details zum neuen Rundfunkbeitrag poltert der gewohnte, GEZ-typische Eintreiber-Jargon. Es geht schließlich um sehr viel Geld für die Befriedigung grenzenloser Wünsche (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/die-neue-gez-gier-ueber-schloesser-und-tv-stars.html), wofür niemand freiwillig auch nur einen Cent hergeben würde. *Aber der Deutsche Michel spurt bekanntlich, wenn der Ton barsch wird.* So spricht die GEZ: »Sie unterliegen einer Auskunftspflicht. Als Inhaberin bzw. Inhaber einer Betriebsstätte sind Sie seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen (§ 14 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).« So, wir »unterliegen« also mal wieder. Stimmt das diesmal auch? Müssen wir uns tatsächlich nach dem § 14 RBStV vor der GEZ und den Rundfunkanstalten bloßstellen, damit diese weniger Arbeit damit haben, an unser Geld heranzukommen? Schauen wir uns diesen Paragrafen einmal genauer an. Beim § 14 handelt es sich um Übergangsbestimmungen für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012. Es soll damit gewährleistet werden, dass die GEZ bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Januar 2013 alle Daten vorliegen hat, die sie zum Eintreiben der Beiträge benötigt. Und da heißt es tatsächlich im von der GEZ genannten § 14 Abs. 2: »Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nichtprivater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist *ab dem 1. Januar 2012* auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.« Ergänzend ist zu sagen, dass der Absatz 1 eine identische Regelung für Privatpersonen beinhaltet, wie Absatz 2, der sich an nichtprivate Teilnehmer richtet. Es ist also im Prinzip korrekt, was die GEZ schreibt. Richtig spannend wird es aber erst zu erfahren, was passiert, wenn man dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt! *Was wäre also die Rechtsfolge von Ungehorsam?* Um es gleich vorwegzunehmen: Wer dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt, hat nichts zu befürchten! Es sind während der Übergangszeit keinerlei Zwangsmaßnahmen vorgesehen, wie etwa Auskunftserzwingungsverfahren. Das gilt für Firmen wie für Privatpersonen gleichermaßen. Das Einzige, was die GEZ jetzt darf - sie darf »vermuten« und diese »Vermutungen« in ihre Datenbank einpflegen. Was zu vermuten ist, hat der Gesetzgeber in den Absätzen 3 und 4 geregelt. Sollten diese Vermutungen unrichtig sein, kann sie der Bürger gem. Abs. 5 später widerlegen. Hier die Regelungen im Einzelnen: *Vermutung der Anschrift:* Nach §14 Abs. 3 wird vermutet, dass die »Beitragsschuldner« (wie wir Menschen künftig im GEZ-Deutsch genannt werden) unter der bisherigen Anschrift geführt werden können. *Vermutung der Beitragshöhe:* Nach § 14 Abs. 4 darf von der GEZ vermutet werden, dass die Höhe des Beitrags sich nach der Höhe der Rundfunkgebühr richtet, die bis zum 31. Dezember 2012 zu bezahlen war, mindestens jedoch ein Beitrag von 17,98 Euro monatlich. Bei Befreiungstatbeständen gelten spezielle Regeln. *Regelungen zur Widerlegung der Vermutungen:* Wir können also entspannt abwarten, was die GEZ denn so alles über uns vermuten wird. Das sehen wir dann 2013 an ihrer Geldforderung. Sollte sich herausstellen, dass uns die GEZ zuviel abnehmen will, kann die Vermutung gemäß § 14 Abs. 5 widerlegt werden und wir können rückwirkend noch bis zum 31.12.2014 die zuviel gezahlten Beiträge zurückverlangen. Es sind dann also ab 1.1.2013 zwei Jahre Zeit, um die Richtigkeit der Beiträge zu prüfen und sie ggf. zu widerlegen. *Das Fazit lautet also:* Wer Mitleid mit den drei Intendanten hat und die GEZ bei ihrer aufopfernden Tätigkeit unterstützen möchte, gibt ihr fristgerecht alle Daten über sich und sein Unternehmen, die verlangt werden. Wer dagegen seine Daten zurückhält, wartet in Ruhe das Jahr 2013 ab und schaut, ob die GEZ mit ihren Vermutungen richtig lag. Wenn nicht, wendet man den Absatz 5 an, widerlegt die Vermutung und fordert sein Geld zurück. Das Einzige, was zu »befürchten« wäre, sind weitere GEZ-Briefe mit immer drastischeren Formulierungen und Drohungen. Außerdem muss man mit unhöflichen Besuchern der besonderen Art rechnen: Die GEZ hat erst vor Kurzem 400 neue Mitarbeiter übernommen (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,757476,00.html), die in privaten Haushalten, den Hausverwaltungen und in Betriebsstätten nach verwertbaren Beitragstatbeständen fahnden sollen. (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/geheime-kommandosache-erstaunliches-ueber-gez-gebuehrenbeauftragte.html) Weitere Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke zu wehren (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-gier-2-13-wie-wir-uns-erfolgreich-wehren-koennen.html), gibt es zusätzlich. Und diese Möglichkeiten sollte man als überzeugter Demokrat auch nutzen und alle nur möglichen, legalen Mittel anwenden. Quelle: Kopp-Verlag (http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-2-13-intendanten-bitten-um-unsere-mithilfe-.html;jsessionid=6AB7CEA0071D9944C90A75E7A5FD981E) ---------------------------------------------------------------------------------------- Der Artikel bietet ein paar sehr interessante Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag, der ab 2013 zu zahlen ist, und wie wie uns als Bürger gegen die Zwangsmaßnahmen dieser "Stasibehörde" zur Wehr setzen können.
WLAN-Hintertür in Telekom-Routern W921V
(Wed, 25 Apr 2012 18:05:48 GMT)  Bild: http://www.ausfall.tv/wp-content/uploads/2011/08/telekom_400.jpg Bild: http://d1.stern.de/bilder/stern_5/digital/2012/KW17/telekomrouter_fitwidth_420.jpg * WLAN-Hintertür in Telekom-Routern * ---Zitat--- Bei jedem Exemplar des Telekom-Routers Speedport W 921V ist das WLAN ab Werk durch einen individuellen WPA2-Schlüssel gesichert. Und von den beiden Verfahren zur einfachen Anbindung von Clients ist laut Konfiguration nur "WPS Push Button" aktiv; das unsichere WPS mit PIN ist abgeschaltet. Doch der Eindruck eines vernünftigen Schutzes gegen unerwünschte Mit-Surfer täuscht. Entgegen den angezeigten Einstellungen ist das WLAN jederzeit mit WPS per PIN zugänglich. Und noch schlimmer: Ein Eindringling muss sich gar nicht die Mühe machen, die PIN zu knacken, weil bei allen W921V dieselbe triviale PIN funktioniert – auch wenn der Router-Eigner eine andere eingetragen hat. Ein Angreifer, der die Standard-PIN im Internet findet und ein wenig technische Erfahrung mitbringt, kommt so ohne Weiteres in das WLAN des Speedport W 921 V. Für dessen Eigner ist das doppelt schlimm: Oft ist das lokale Netz nicht zusätzlich gesichert, sodass private Daten offenliegen. Und wenn der Einbrecher den Internetzugang für dubiose Aktivitäten missbraucht, fällt das laut BGH-Urteil (http://www.heise.de/netze/meldung/WLAN-Urteil-BGH-verlangt-marktuebliche-Sicherung-von-WLANs-Update-1014360.html) auf den Anschlussinhaber zurück. Bei einer oberflächlichen Prüfung bemerkt man den Hintereingang nicht. Denn der in Windows 7 integrierte WPS-Client bietet dem Nutzer nur das sichere Verfahren WPS PBC (Push Button Configuration) an, sofern das im Router so eingestellt ist. Doch für viele WLAN-Adapter gibt es Hersteller-Tools, mit denen man WPS PIN mit der Default-PIN versuchen kann, obwohl die Basisstation es nicht anbietet. Dann übermittelt der Speedport W 921V sofort das WLAN-Passwort und lässt den Client ins LAN. Für diesen Einbruch sind also keinerlei Hacker-Tools oder Wartezeiten auf das Knacken eines Schlüssels nötig. Bei Tests in der Redaktion erwies sich sowohl die derzeit im Gerät ausgelieferte Firmware-Version 1.08.000 als anfällig als auch das aktuelle Update 1.16.000. Ob auch andere Speedport-Modelle betroffen sind, ist derzeit noch unklar. * Einzige Abhilfe: WLAN aus* Da der Router auch beim Ändern der WPS-Konfiguration diese Hintertür nicht schließt, hilft derzeit nur eins: Das WLAN ganz abschalten. Das empfahl auch die Telekom auf Nachfrage von heise Netze. Man sei am Montag durch ein Forenposting auf das Problem aufmerksam geworden. Derzeit arbeite man gemeinsam mit dem Zulieferer "mit Hochdruck" an einer Lösung. Außerdem prüfe ein Telekom-Labor alle Speedport-Modelle auf ähnliche Fehler. Die Telekom plant, Speedport-Kunden durch große Hinweise auf allen ihren Internet-Seiten über das Problem zu informieren. Außerdem werde man alle T-Punkte, Hotlines und Handelspartner informieren, die den betroffenen Router derzeit im Programm haben. Nach Einschätzung von Branchen-Insidern hat die Telekom bisher mehrere 100.000 der 200 Euro teuren Geräte verkauft. Sie stammen vom Zulieferer Arcadyan, der schon häufiger durch schwere Sicherheitslücken in seinen Produkten aufgefallen ist: ---Zitatende--- Quelle:heise.de (http://www.heise.de/netze/meldung/WLAN-Hintertuer-in-Telekom-Routern-1558346.html) Uiuiui...da könnte der eine oder andere Besitzer eines W921V (der gerade ne Klage wg. Filesharing an der Backe hat) auf die Idee kommen, die Schuld einem unbekannten Dritten in die Schuhe zu schieben..... .....ist dann die Frage ob die Telekom dafür haften muss, da sie dem Kunden ja ein vermeidlich sicheres, vorkonfiguriertes, Endgerät zur Verfügung gestellt hat. Cu Death-Punk
vBulletin-Foren in großem Stil gehackt und missbraucht
(Wed, 25 Apr 2012 16:12:10 GMT)   ---Zitat von heise.de--- * Online-Foren in großem Stil gehackt und missbraucht* Seit geraumer Zeit werden offenbar Online-Foren ganz gezielt gehackt und mit zusätzlichem Code versehen. Doch die Angreifer haben es dabei nicht auf die Verbreitung cooler Sprüche oder politischer Botschaften abgesehen, sondern auf Geld. Sie klauen den Foren Google-Traffic und vermarkten den mit Anzeigen. Betroffen sind offenbar vor allem Foren auf Basis der vBulletin-Software (http://www.vbulletin-germany.com/). [...] Betroffen sind durchaus prominente Foren wie etwa aktuell das Typo3-Forum (http://www.typo3forum.net/forum/nderungen/55773-redirect-google-url123-info.html), es gibt aber auch Berichte (http://www.vbulletin.org/forum/showthread.php?p=2299319), die bereits mehrere Monate zurückliegen. Die genaue Ursache ist noch unklar. Hinweise deuten auf einen Zusammenhang mit vbSEO - einer Erweiterung für Suchmaschinenoptimierung. Die wurde offenbar so kompromittiert (http://www.vbseo.com/f5/vbseo-security-bulletin-all-supported-versions-patch-release-52783/), dass über den Foren-Administrator-Account bösartige Plugins nachinstalliert wurden. Die vbSEO-Entwickler stellen in ihren FAQs (http://www.vbseo.com/f5/faqs-rogue-plugins-exploit-1-23-vbseo-patch-release-52862/#post326304) auch ein Tool bereit, mit dem man seine vBulletin-Installation testen kann. Der vBulletin-Support empfiehlt einen etwas allgemeineren Test der vBulletin-Installation (https://www.vbulletin.com/forum/showthread.php/397114-A-fix-if-your-site-is-already-exploited?p=2269868&viewfull=1#post2269868). ---Zitatende--- Quelle: heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Foren-in-grossem-Stil-gehackt-und-missbraucht-1558489.html) Ich dachte das ist ganz interessant, da RR auch vB benutzt und hier im Board ja auch einige Webmaster unterwegs sind.
Gegen die Tarifreform 2013 - GEMA verliert Augenmaß
(Wed, 11 Apr 2012 21:59:46 GMT)  http://openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass * Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt. Die GEMA will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen.* ... alles weitere findet ihr auf der seite! - will euch auf das thema aufmerksam machen, weils einfach am volk vorbeigeht!
Patent verletzung: virtuelle Welten vor dem Aus?
(Wed, 11 Apr 2012 19:28:05 GMT)  Die Firma Worlds Inc. hat Activision Blizzard verklagt: Angeblich verletzen World of Warcraft und Call of Duty das Patent Nummer 8.145.998, das die Interaktion von Spielern in virtuellen Welten zum Inhalt hat. Sollte die Klage Erfolg haben, wird es teuer - nicht nur für Activision Blizzard. Droht Online-Games gar das Aus? [...] Aufgrund der jetzigen Klage gegen Activision Blizzard das "Ende der Online-Spiele" heraufzubeschwören, mag Vorschnell wirken. Fakt ist aber, dass sämtliche Entwickler und Publisher von Online-Games massive Probleme bekommen werden, wenn Worlds Inc. seinen Anspruch vor Gericht durchsetzt. Und die Chancen dafür stehen nicht schlecht: Bereits im Jahr 2008 hat Worlds Inc. NC Soft wegen Patentverletzungen in City of Heroes verklagt, 2010 haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Quelle: Chip.de (http://www.chip.de/artikel/Patent-Irrsinn-Call-of-Duty-World-of-Warcraft-verklagt_55397008.html) Wie ja schon im Artikel steht geht es um völlig grundlegende Dinge die sich seit den Anfängen des online Gaming nicht geändert haben... Wie jetzt eine Firma darauf ein Patent bekommen kann das sie etwa 13 Jahre (!) nach den Anfängen des online Gaming überhaupt erst eingereicht hat ist mir absolut schleierhaft und absolut lächerlich. Ich hoffe doch sehr, dass der Klage / den Klagen nicht stattgegeben wird... das wäre wirklich ein weiteres Armutzeugnis für die amerikanische Justiz, ausgelöst durch die unfähigen Leute beim "US Patent and Trademark Office" (USPTO).
Ende der Privatesphäre im Netz: "Cyber Intelligence Sharing and Protection Act"
(Fri, 06 Apr 2012 07:44:02 GMT)  Hallo, mir ist heute Morgen folgende Mail ins Haus geflattert : (Ich paste sie jetzt, erstmal unreflektiert bzw unrecherchiert, hier herein) ---Zitat--- Liebe Freundinnen und Freunde, Gerade versuchen mehr als 100 Abgeordnete des US-Kongress, heimlich ein Gesetz zu verabschieden, das ihnen erlauben würde, jeden Internetnutzer ohne richterliche Anordnung auszuspionieren. CISPA ist der dritte Versuch, die weltweite Internet-Freiheit anzugreifen. Unsere riesige Welle des Protests half, SOPA und PIPA aufzuhalten; retten wir das Internet jetzt noch einmal: Jetzt gerade versucht der US-Kongress heimlich ein neues Gesetz zu verabschieden, das das Ausspionieren des gesamten Netzes erlauben würde -- und sie hoffen, dass die Welt es nicht merkt! Wir haben schon einmal geholfen, ihre Netz-Attacke zu vereiteln, tun wir's nochmal. Mehr als 100 Kongressabgeordnete unterstützen einen Gesetzesentwurf (CISPA), der Unternehmen und der US-Regierung das Recht geben würde, jeden von uns so lange sie wollen und ohne richterliche Anordnung auszuspionieren. Zum dritten Mal versucht der US-Kongress, unsere Internet-Freiheit anzugreifen. Doch wir halfen, SOPA und PIPA zu stoppen -- und jetzt können wir dieses neue Schnüffelgesetz im Keim ersticken. Unsere weltweite Welle des Protests spielte eine wichtige Rolle beim Schutz des Internets vor Regierungen, die gern alles, was wir online tun, überwachen und kontrollieren würden. Gemeinsam können wir dieses Gesetz für immer begraben. Unterzeichnen Sie die Petition und leiten Sie die Email an alle Internetnutzer, die sie kennen, weiter: http://www.avaaz.org/de/stop_cispa/?vl Unter dem Cyber Intelligence Sharing and Protection Act (CISPA) haben Firmen, die wir für Internetzugang nutzen, das Recht, Informationen über das, was wir online tun, zu sammeln. Diese dürfen mit der Regierung geteilt werde, ohne, dass wir darüber informiert würden -- und eine pauschale Immunitätsklausel schützt sie davor, wegen Bruchs der Privatssphäre oder anderer illegaler Handlungen belangt zu werden. Dies ist ein ungeheuerlicher Angriff auf die Vertraulichkeit, auf die wir alle uns beim Emailen, Skype-chatten, bei Suchen im Internet und vielem mehr verlassen. Doch wir wissen, dass der US-Kongress die Reaktion der Welt fürchtet. Dies ist nun schon das dritte Mal, dass Abgeordnete es auf unser Internet abgesehen haben und klammheimlich drakonische Gesetz verabschieden wollen. Jedes Mal ändern sich Name und Inhalt des Gesetzes, in der Hoffnung, dass die Bürger keine Notiz nehmen. Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation, die für Internet-Freiheit eintreten, haben den Gesetzesvorschlag bereits wegen seiner Beeinträchtigung von grundlegenden Rechten verurteilt. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir alle Alarm schlagen. Unterzeichnen Sie die Petition an den US-Kongress gegen CISPA. Sobald wir 250.000 Unterschriften erreichen, überreichen wir unseren Aufruf an die 100 Abgeordneten, die das Gesetz unterstützen. =================================================================== *Quellen und weiterführendes (auch in der Mail enthalten)* =================================================================== http://www.avaaz.org/de/stop_cispa/?vl Die Internet-Freiheit ist täglich Bedrohungen durch Regierungen auf der ganzen Welt ausgesetzt -- doch die USA sind am besten positioniert, die Rechte von Internetnutzern anzugreifen, weil ein Großteil der Infrastruktur des Netzes sich dort befindet. Unsere Bewegung hat ein ums andere Mal bewiesen, dass die weltweite öffentliche Meinung helfen kann, Bedrohungen für unser Internet abzuwenden. Wir können erneut gewinnen. Voller Hoffnung, Emma, Rewan, Ricken, Antonia, Lisa, Morgan, Mia, Pascal und das ganze Avaaz-Team Weitere Informationen: Sopa kehrt zurück als Cispa: US-Internetrechtler warnen vor der neuen Gesetzesvorlage (NZZ) http://www.nzz.ch/nachrichten/digital/sopa-pipa-cybersecurity-urheberrechte_1.16291110.html CISPA: Neues US-Gesetz bedroht Datenschutz im Internet (Der Standard) http://derstandard.at/1333528332115/SOPA-20-CISPA-Neues-US-Gesetz-bedroht-Datenschutz-im-Internet Schlimmer als SOPA und PIPA? Aktivisten warnen vor neuem Internetgesetz (Netzwoche) http://www.netzwoche.ch/de-CH/News/2012/04/05/Aktivisten-warnen-vor-neuem-Internetgesetz.aspx H.R. 3523: Cyber Intelligence Sharing and Protection Act of 2011 http://www.govtrack.us/congress/bills/112/hr3523 ---Zitatende--- Ein neues Jahr ein neues Glück, wie es aussieht wollen die die NWO Fuzzis nicht damit aufhören die totale Kontrolle zu bekommen (auch als 1984 bekannt) Spread the Word und helft mit, Ihnen klar zu machen, daß uns diese Idee nicht gefällt. Wenn die Regierungen dieser Welt es nicht schaffen zu Globalisieren OHNE diktatorische Mittel, dann kann dieser Versuch der Globalisierung als gescheitert angesehen werden. Nochmal in Kurzform ... Mittel zur gesetzlichen Legalisierung eines totalitären Regimes : ESM (ganz übel - ein paar wenige bekommen das Recht alles und alle als Vogelfrei zu betrachten das heisst, sie dürften dich auch töten, vergewaltigen, plündern und/oder quälen und würden Immunität genießen) Lissabonner Vertrag (folge : Wiedereinführung der Todesstrafe in (D) sowie ganz Europa ) SOPA jetzt als.. CISPA (legitimiert die totale Internetkontrolle) wieder auf dem Tisch Keine Ahnung was sonst noch so in diversen Schubladen als tolle Idee Rumgammelt Bleibt wachsam grüz KK
Project Glass - Google präsentiert Computerbrille
(Thu, 05 Apr 2012 06:27:49 GMT)   ---Zitat--- *Das Gerücht gab es schon länger, jetzt hat es Google bestätigt: Der Konzern arbeitet tatsächlich an einer Hightech-Brille, die dem Anwender Informationen ins Sichtfeld einblenden soll. Das Unternehmen hat ein Konzeptvideo veröffentlicht - einige wichtige Fragen bleiben aber ungeklärt.* Ein junger Mann steht vom Sofa auf, streckt sich und plötzlich werden kleine Symbole in sein Sichtfeld eingeblendet. Sie weisen ihn auf eine anstehende Verabredung hin: Mit solchen Szenen versucht Google zu verdeutlichen, woran eine Gruppe seiner Entwickler arbeitet. Das Project Glass soll eine Datenbrille hervorbringen, die mit dem Internet verbunden ist und ihren Träger informiert, welche Termine und Aufgaben noch auf ihn warten, wie das Wetter ist, ob neue E-Mails eingegangen sind. Funktionen wie man sie heute von Smartphones kennt, nur leichter verpackt, einfacher zugänglich und immer präsent. In einem YouTube-Video (http://www.youtube.com/watch?v=9c6W4CCU9M4) zeigt der Konzern, wie seine Entwickler sich solche Smartglasses vorstellen. Erste Nachrichten über ein neue, tragbare Google-Technologie (http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,816800,00.html) machten schon im vergangenen Dezember die Runde. Damals waren es noch unbestätigte Gerüchte. Die bestätigt das nun im einem Google-YouTube-Kanal veröffentlichte Demo-Video. Auf Google+ hat das Entwicklerteam eine eigene Seite zu dem Projekt eingerichtet (https://plus.google.com/111626127367496192147/posts), verrät dort aber auch nicht viel mehr, als dass an der neuen Technologie gearbeitet wird. Anzunehmen ist aber, dass die bisherigen Vermutungen richtig sind - oder zumindest die Richtung vorgeben, in die Google forscht. Demnach soll Android als Betriebssystem dienen, der Datenaustausch über eine UMTS- oder 4G-Anbindung abgewickelt werden. Zur Ortsbestimmung soll ein GPS-Modul eingebaut sein. Eine integrierte Kamera verschafft dem Gerät Orientierung und soll für Schnappschüsse dienen. http://www.youtube.com/watch?v=9c6W4CCU9M4 Die Fotos von Datenbrillen-Trägern, die Google auf der Projektseite zeigt, dürften allerdings wenig mit dem aktuellen Entwicklungsstand zu tun haben. Funktionierende Prototypen gibt es angeblich aber schon. Die "New York Times (http://bits.blogs.nytimes.com/2012/04/04/google-begins-testing-its-augmented-reality-glasses/)" zitiert einen anonymen Informanten, der die Datenbrille bereits ausprobiert haben will: "Sie sorgen dafür, dass die Technik nicht stört. Wenn ich ein Foto machen will, muss ich nicht in meine Tasche greifen, sondern einfach nur einen Knopf auf der Brille drücken, mehr nicht." Bewegungen oder Klicks im virtuellen Bildschirmfeld sollen aber auch durch das Neigen des Kopfes ausgelöst werden können. Kaum verwunderlich, dass dem Vernehmen nach auch Latitude-Erfinder Steve Lee an dem Projekt beteiligt ist. Die Bereitstellung von Ortsdaten soll eine Kernfunktion der Hightech-Brille sein, wenn sie marktreif ist. Wie lange es bis dahin noch dauern wird, ist nicht abzusehen. Derzeit bitten die Entwickler auf ihrer Projektseite noch um Kommentare und Anregungen. Vielleicht ist man noch in der Findungsphase, vielleicht versuchen die Entwickler zu definieren, was solche Smartglasses eigentlich können und wie sie aussehen sollen, damit sie auch jemand in der Öffentlichkeit tragen will. Link: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,825834,00.html ---Zitatende--- Heyho, ich dachte mir, das passt hier wohl am besten rein. Was haltet ihr von der Idee? Ich finde dieses Projektvideo sieht natürlich schon sehr fett aus. Allerdings sehe ich da einige Probleme mit der Privatsphäre. Auf der anderen Seite könnte ich mir total coole Sachen vorstellen. Zum Beispiel einen Livestream aus der Sicht von einem Musiker oder ähnliches. Seid ihr eher optimistisch oder skeptisch, was so ein Projekt angeht?
Android auf Notebooks, Netbooks und Ultrabooks
(Mon, 26 Mar 2012 18:43:43 GMT)  Bild: http://www.chip.de/ii/1/4/7/8/3/4/7/1/aufmacher1.jpg ---Zitat--- *Android statt Windows* Android auf Notebooks, Netbooks und Ultrabooks *Android auf dem Notebook: Jetzt wildert Android im Windows-Revier, kostenlos und schnell läuft es mit den meisten Android-Apps auf Notebooks, Netbooks, Ultrabooks und PCs. CHIP Online hat die Downloads und zeigt, wie Sie Android dort installieren, wo Google es nicht haben will.* Cool, endlich gibt es Android für Notebooks. Was sich Google bisher nicht traut, wagt ein alternatives Android-Projekt. Android x86 (http://www.chip.de/webapps/Android-x86_55056094.html) macht das mobile Betriebssystem Android fit für Notebooks, Netbooks, Ultrabooks und PCs. Damit können Sie Android samt Anbindung an den Google Play Store nutzen. Doch vorinstallierte Notebooks mit Android gibt es noch nicht zu kaufen, interessierte Nutzer müssen selbst aktiv werden. CHIP hat die Downloads und zeigt die Einrichtung. Bild: http://www.chip.de/ii/1/4/7/8/3/4/7/1/50fa87db7549ae69.jpg *Die richtige Hardware* Lauft Android auf meiner Hardware? Erste Anlaufstelle, um eine Antwort zu finden, sollte die Kompatibilitätsliste (http://www.android-x86.org/hardware-list) des Projekts sein. Taucht Ihr Gerät dort nicht auf und bringt auch eine schnelle Google-Suche keine Treffer, müssen Sie es selbst ausprobieren. Unserer Erfahrung nach kommen Sie mit einem Asus EeePC am einfachsten zum Ziel. Ganz vorsichtige Naturen können auch mit Virtualbox & Co (http://www.chip.de/downloads/VirtualBox_23814448.html). arbeiten. *Android zum Download* Sie können Android gefahrlos auf Ihrem Notebook, Netbook, Ultrabook oder PC ausprobieren. Tipp: Holen Sie sich die speziellen Android-Versionen auf einen USB-Stick und booten Sie von dort. Windows bleibt unangetastet. Suchen Sie sich dazu für Ihren Rechner unter Android x86 (http://www.android-x86.org/hardware-list) die gewünschte Android-Version aus. Sie finden dort alles von 2.2 bis 4.0. Zu jeder Version gibt es verschiedene ISO-Images, maßgeschneidert auf verschiedene Plattformen, etwa Dell Mini oder EeePC. *Android auf USB-Stick bringen* Mit dem kostenlosen Tool UNetbootin (http://www.chip.de/downloads/UNetbootin_34673960.html) bringen Sie Android auf den USB-Stick und können davon dann ihr Notebook booten. Das geht auch mit älteren Sticks ganz gut, denn die Anforderungen von Android sind recht bescheiden. Das ISO-Image für EeePCs beispielsweise ist nur rund 200 MByte groß, ein 512 MByte großer USB-Stick reicht also vollkommen aus. Natürlich gilt, je schneller der Stick, desto geschmeidiger läuft Android nachher. Wem das System so gut gefällt, dass er es länger nutzen möchte, kann es dann natürlich auch auf Festplatte installieren. *Tipps für Virtualbox* Virtualbox-Nutzer haben aktuell Pech mit Android 4.0. Der erhältliche Release Candidate hat keine Netzwerkunterstützung eingebaut, ergo läuft zwar die Installation, aber Sie sind trotzdem offline. Damit wird Android praktisch unbrauchbar, denn Sie können sich weder bei Google anmelden, noch den Store nutzen, noch im Internet surfen. Frühere Android-Versionen laufen übrigens problemlos in der Virtualbox. Wer trotzdem einen Blick auf Android 4.0 in der Virtualbox werfen will, sollte auf ein zweites Projekt ausweichen. Bei BuilDroid (http://www.buildroid.org/blog/?page_id=38) gibt es fertige Images, die man über "Datei/Virtuelle Maschiine importieren" in Virtualbox nutzen kann. Die Einschränkung dort: Sämtliche Google-Apps hat der Entwickler entfernt. ---Zitatende--- Quelle:chip.de (http://www.chip.de/artikel/Android-auf-Notebooks-Netbooks-und-Ultrabooks_55038822.html) xCDjJOhpIq0 Ich finde die Entwicklung ja megaspannend, ein Mini-OS auf dem Stick. Ich weiss das gibt es ja schon in verschiedenen Linux Versionen, aber hier will ja was an den Mann gebracht werden, was den meisten schon vertraut ist. Wenn es hier jmd ausprobiert, wäre es nice seine Erfahrungen hier zu posten Cu Death-Punk
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