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Ausbildung der Ausbilder - bestens vorbereitet



Jeder, der eine Ausbildung macht, hat ein Recht auf sehr gut geschulte Ausbilder, sodass eine Ausbildung der Ausbilder in jedem Beruf unerlässlich ist. Gute Ausbilder gewährleisten weiterhin einen sehr hohen Ausbildungsstandard in den Betrieben.

In  Deutschland darf jeder, der persönlich geeignet ist, Auszubildende einstellen. Will er seine Auszubildenden allerdings auch ausbilden, so muss jeder Betrieb einen fachlich geeigneten Ausbilder beschäftigen, der sich im Rahmen der Ausbildung der Ausbilder weitergebildet hat und einen Nachweis seiner Fähigkeiten in einer Prüfung erbracht hat. Er soll nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung für die Auszubildenden nicht nur als Ausbilder, sondern auch als Ansprechpartner für alle betrieblichen Belange fungieren. Zudem hat er die Aufgabe, den Auszubildenden zu unterstützen und zu selbstständigem Arbeiten anzuleiten.

Die Ausbildung der Ausbilder zielt darauf ab, den zukünftigen Ausbilder, der durch eine eigene Ausbildung bereits das nötige Fachwissen angeeignet hat, optimal auf seine zukünftige Rolle als Ausbilder in einem modernen Betrieb vorzubereiten und seine Handlungsfähigkeit zu fördern.

Die Ausbildung der Ausbilder erfolgt in der Regel in Tages- oder Abendlehrgängen, die unterschiedlich lange dauern - von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Die zukünftigen Ausbilder können zwischen Präsenz-und Fernlehrgängen und zwischen Intensiv- oder berufsbegleitenden Kursen wählen. Während des Lehrgangs lernen die zukünftigen Ausbilder nicht nur, wie man eine Ausbildung plant, vorbereitet, durchführt und am Ende auch abschließt, sondern zum Beispiel auch, wie man bei der Einstellung neuer Auszubildenden vorgeht.

Insgesamt bereitet eine Ausbildung der Ausbilder optimal auf die "Ausbilder-Eignungs-Prüfung" vor, die umgangssprachlich auch AdA-Schein genannt wird. Diese Prüfung wird von den zuständigen Kammern abgenommen, etwa den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ärzte-und Apothekerkammern oder Notar- und Rechtsanwaltkammern. In dieser Prüfung muss der Absolvent des Kurses "Ausbildung der Ausbilder" dann nachweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse sowohl zu initiieren als auch zu begleiten und zu beurteilen.

Der Kurs "Ausbildung der Ausbilder" wird von den Handwerkskammern zugleich als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Voraussetzung, um an einem der zahlreichen angebotenen Kurse teilzunehmen, ist eine Berufsausbildung, die sowohl abgeschlossen ist als auch in einem anerkannten Ausbildungsberuf stattgefunden hat.










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