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Abfindungsrechner im Web ermitteln die mögliche Abfindung



Bei Kündigungen ist die mögliche Abfindung für jeden Betroffenen ein wichtiges Thema. Abfindungsrechner im Web helfen im vorab zu kalkulieren, wie hoch die mögliche Abfindung brutto und netto berechnet ausfallen könnte.

Droht Arbeitsplatzverlust, ist der Gedanke an Abfindungen als eine Art Schadenersatz für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses vorrangig. Im Tarifvertrag sind Abfindungshöhen geregelt, ohne Tarifvertrag einigt man sich außergerichtlich oder gerichtlich auf die Höhe dieser Einmalzahlung.

Über die Medien werden immer wieder überhöhte Erwartungen an die Höhe der möglichen Geldzahlung erzeugt, die der Realität oft nicht standhalten können. Viele hoffen zum Abschied auf den „goldenen Handschlag“ des früheren Arbeitgebers. Dabei sind in vielen Fällen mit gesetzlich begründetem Grund der Kündigung Abfindungen gar nicht üblich und können auch nicht gefordert werden. Ist die Rechtslage nicht so eindeutig oder wird trotz Kündigungsschutz der Arbeitsvertrag gelöst, wird die Abfindung aus der Gesamtzeit des Beschäftigungsverhältnisses, dem Bruttogehalt und einem Faktor von ca. 0,5 bis 2 berechnet. So werden Beschäftigungsjahre mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt im brutto sowie dem Faktor, der überwiegend bei etwa 0,7 liegt, multipliziert, beispielsweise 15 Jahre x 2.800,- brutto x 0,7 ergeben eine Abfindung von 29.400,- brutto.

Wer genauere Berechnungen über seine mögliche Abfindung sucht, Vergleichsfaktoren seiner Branche abrufen will oder einfach eine klare Tarifregel nutzen kann, findet im Internet mit von mehreren Anbietern zur Verfügung gestellten Abfindungsrechnern eine nützliche Hilfestellung. Überwiegend sind diese Abfindungsrechner unkompliziert verfügbar und kostenfrei, einige kosten Gebühren gegen ein Download.

Abfindungsrechner geben die Möglichkeit, mit wenigen Angaben einfach und schnell die gewünschte Information zu erhalten. Das Berechnungsjahr kann aus Vorgaben angeklickt werden, weiterhin gibt man Informationen über die Lohnsteuer wie Klasse, Freibetrag oder Kirchensteuer sowie das Bundesland und das Jahresbruttogehalt ein.

Man kann sich von Abfindungsrechnern die Abfindung brutto und netto berechnen lassen. Detailliert werden die einzelnen Abzüge aufgelistet. Da die Abfindung nicht mehr steuerfreundlich als Freibetrag gilt, geht ein deutlicher Teil von der Bruttosumme an das Finanzamt. Allein die Fünftelbesteuerung kann hier alternativ zur vollen Besteuerung die Steuerlast erträglicher machen, wenn die Abfindung in einer Summe gezahlt wird. Freiverfügbare Abfindungsrechner bieten die Berechnung nach der vollen Besteuerung sowie nach der Fünftelregelung an.

Eine sich attraktive anhörende Bruttosumme der Abfindung kann als Nettoeinnahme betrachtet deutlich bescheidener ausfallen. Nettoberechnungen vorab sind somit durchaus nützlich, ehe zu hoch aufgetürmte Erwartungen wie Schnee in der Sonne schmilzt.








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