Typ/Viewer: RSS/ RSS-Reader | Aktualisiert: 19.04.2024 |
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Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten? Der bisherige Arbeitgeber hat Ihnen sowieso nicht zugesagt und Sie möchten dieses Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen? Sie überlegen jedoch ob Ihnen eventuell eine Abfindung zustehen könnte? Ich prüfe für Sie, ob in Ihrem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen der Zahlung einer Abfindung vorliegen und setze Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durch. Beachten Sie die 3-wöchige Klagefrist (gerechnet ab Zugang der Kündigung) für die Einleitung arbeitsgerichtlicher Schritte. Nach Ablauf dieser 3-wöchigen Klagefrist ist es nicht mehr möglich, eine Abfindung arbeitsgerichtlich auszuhandeln. Zögern Sie nicht, mich anzurufen! Ich setze Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht durch.
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