Kosten Hausverwaltung: genau prüfen



Jedes Jahr trudelt sie aufs Neue ein: die Nebenkostenabrechnung. Oftmals ist sie ein Buch mit sieben Siegeln, aus dem niemand schlau wird. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Punkt "Kosten Hausverwaltung" aus?

Für so manchen ist die Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres oftmals eine böse Überraschung, weil sie häufig eine ganze Monatsmiete ausmacht. Bei genauerer Prüfung stellt sich allerdings häufig heraus, dass hier viele Posten abgerechnet werden, die gar nicht umlagefähig sind. So ist auch der Posten "Kosten Hausverwaltung" nicht unkritisch zu betrachten. Auch wenn bestimmte Teile auf die Mieter umgelegt werden können, so ist er jedoch nur in den seltensten Fällen in Gänze umzulegen.

Um den Abschnitt "Kosten Hausverwaltung" differenzierter betrachten zu können, muss man sich die einzelnen Kostenpunkte, die darunter zusammengefasst sind, genau ansehen. Unter Umständen muss man sich sogar den Hausmeistervertrag zeigen lassen. So sind zum Beispiel kleinere Reparaturen und Instandhaltungskosten, die anteilig berechnet werden, nicht umlagefähig. Ebenso darf die Durchführung einer Abrechnung nicht in den Mietern angelastet werden. Auch das Auswechseln einer Glühbirne fällt nicht in den umlagefähigen Bereich.

Unter "Kosten Hausverwaltung" dürfen auch keine Maklertätigkeiten oder etwa das Beaufsichtigen von Handwerkern abgerechnet werden. Genauso wenig fallen Pförtnertätigkeiten oder Arbeiten zur Neuvermietung und Mietsprechstunden bei Wohnungsbaugesellschaften unter diesen Punkt der Abrechnung. Abgerechnet werden dürfen hingegen die Kosten für Gebäudeversicherung, die Gebäudehaftpflicht sowie Ausgaben für Aufzüge oder Wartung des Öltanks.

Wer sich im Unklaren darüber ist, ob die Punkte im Abschnitt "Kosten Hausverwaltung" nach der aktuellen Rechtsprechung legitim sind, hat mehrere Möglichkeiten, diese prüfen zu lassen. Eine gute Adresse sind die Verbraucherverbände in den jeweiligen Städten. Doch auch der Mieterschutzbund leistet hier hervorragende Dienste. Man kann sich jedoch auch selbst in die Mühe machen, im Internet zu recherchieren. Auch hier gibt es zahlreiche Seiten, die Auskunft über Mietrecht und speziell über die Abrechnung der Nebenkosten geben. Es lohnt sich in jedem Fall, vor dem Bezahlen die Mietnebenkosten-Rechnung genau zu prüfen.




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