Hausfrauenkredit - ein Begriff und seine Bedeutung



Finanzportale und Kreditvermittler im Internet bieten oft einen sogenannten Hausfrauenkredit an. Dabei stellt sich die Frage, welche Besonderheiten diese Art von Darlehen aufweist.

Der Begriff des Hausfrauenkredites ist heute im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht mehr geläufig. Kreditinstitute führten einst entsprechende Darlehensangebote speziell für nicht berufstätige Personen ein. Hausfrauen und -männer sollten so die Möglichkeit erhalten, einen Kredit aufnehmen zu können. Insofern handelte es sich um einen klassischen Konsumentenkredit mit entsprechenden Rechtsfolgen. Zur Sicherstellung der Rückzahlung des Darlehens musste der Kreditnehmer verheiratet sein und sein Ehepartner über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Heute gibt es nur noch sehr wenige Banken, die einen klassischen Hausfrauenkredit im vorgenannten Sinne anbieten.

Bei Angeboten zu Hausfrauenkrediten handelt es sich heutzutage in der Regel um Kleinkredite, bei denen eine Abfrage der Kreditwürdigkeit entfällt. Insoweit können auch Personen mit entsprechenden negativen Einträgen einen solchen Kredit beanspruchen. Zudem ist es nicht mehr erforderlich, dass der Kreditnehmer verheiratet ist. Aber Vorsicht: Die Anbieter lassen sich den Verzicht der Abfrage mit sehr hohen Zinssätzen bezahlen. Der Hausfrauenkredit ist daher eine teure Angelegenheit und sollte nicht unüberlegt abgeschlossen werden. Selbst für kleinere Beträge werden hohe Bearbeitungsgebühren verlangt, sodass das Risiko einer Schuldenfalle recht groß ist. Ein Hausfrauenkredit wird lediglich ohne Abfrage der Kreditwürdigkeit gewährt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kredit an Verbraucher ohne festes Einkommen vergeben wird. Oft werden deshalb auch bei dieser Art von Kredit Gehaltsnachweise verlangt. Verbraucher ohne regelmäßiges Einkommen werden nur schwerlich einen Hausfrauenkredit erhalten. Interessenten sollten sich auf jeden Fall vorab über die Seriosität des jeweiligen Anbieters informieren.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die unterschiedliche Bedeutung von Nominal- und Effektivzins hingewiesen. Nur der effektive Jahreszins gibt Aufschluss darüber, wie hoch die tatsächlichen Kosten für einen beanspruchten Kredit sind. Er wird vom Nominalzins, der Tilgung, Zinsfestschreibungsdauer und dem Disagio bestimmt. Der effektive Jahreszins muss der Vertragsurkunde zu entnehmen sein. Dies gilt ebenso für Vermittlungs- und Bearbeitungskosten sowie Kosten einer Restschuldversicherung (sofern abgeschlossen). Weiterhin bedarf ein Darlehensvertrag der Schriftform. Ein elektronischer Abschluss ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Anbieter nach Eingang der Anfrage durch den Verbraucher diesem per Post ein Vertragsangebot zukommen lassen, welches noch unterschrieben und zurückgeschickt werden muss. Erst danach erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Kreditsumme.



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