Warum gibt mir mein Arzt unterschiedliche Rezepte?



 
04.04.2011 - 10:00 | Autor: Redaktion RSSN

Haben Sie von Ihrem behandelnden Arzt auch schon einmal ein grünes Rezept erhalten und festgestellt, dass Sie das darauf „verordnete“ Medikament selbst bezahlen mussten” In diesen Fällen handelt es sich eben nicht wirklich um eine Verordnung, sondern vielmehr um eine Empfehlung einer meistens nicht verschreibungspflichtigen Arznei. Viele Mittel gegen „harmlose“ Erkältungen sind da ein klassisches Beispiel, da sie auch ganz normal und ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden können.

Das Rezept, das Kassenpatienten am besten kennen, ist das rote, da sie es am meisten erhalten. Der Unterschied zur grünen Variante besteht nicht nur darin, dass hier maximal 10 Euro pro Rezept selbst dazugezahlt werden müssen und der Rest von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Auch die Gültigkeitsdauer ist eine andere. Ein rotes Rezept läuft innerhalt von drei Monaten ab, ein grünes gar nicht. Wer aber das rote Rezept später als vor Ablauf eines Monats einlöst, der hat in einem Punkte leider Pech: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesen Fällen die Kostenerstattung nicht mehr.

Gelb zur Sicherheit, blau ist privat

Gelbe Rezepte sind nur für die Verordnung von Betäubungsmitteln gedacht. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Patient vom Tag der Verordnung an eine Frist von 8 Tagen einhält, um es in der Apotheke einzulösen, sonst verfällt es. Damit kein Missbrauch entsteht, haben die gelben immer drei Blätter – eins für die Krankenkasse, eins für den Apotheker und eins für den verordnenden Arzt selbst, der es auch selbst behält.

Bei den blauen Rezepten handelt es sich zum Großteil um Privatrezepte, bei denen die private Krankenversicherung die Kosten nach Einreichung des Rezepts anschließend zurückerstattet, wenn der Versicherungsvertrag das auch wirklich vorsieht. Die blauen Rezepte haben eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten ein blaues Rezept, wenn ihnen beispielsweise ein hormonelles Verhütungsmittel oder eine andere Arznei verschrieben wird und die Kosten vom Patienten auch vollständig selbst übernommen werden müssen.
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