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Pendlerpauschale online berechnen



Die Aufwendungen, die Arbeitnehmer für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte tragen müssen, können im Rahmen der privaten Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Arbeitnehmer können hierzu die Pendlerpauschale online berechnen.

Im Steuerrecht ist gesetzlich verankert, dass Arbeitnehmer die Kosten, die zur Einkommenserzielung aufgewendet werden müssen, als Werbungskosten absetzen können. Zu den steuerlich ansetzbaren Kosten gehören neben dem Kauf der Arbeitskleidung auch Kosten für Fachbücher und der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte.

Diese Pendlerpauschale kann bereits ab dem ersten Kilometer angesetzt und berechnet werden. Das Finanzamt berechnet dabei für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Strecke 0,30 Euro. Allerdings wird lediglich die einfache Strecke berechnet. Mitunter kann auch eine etwas längere Strecke akzeptiert werden, wenn diese verkehrsgünstig besser gelegen ist oder regelmäßig benutzt wird. Dies ist dem Finanzamt jedoch im Einzelnen nachzuweisen. Auch dann, wenn Eltern einen Umweg in die Kita ihrer Kinder fahren müssen, wird dieser Umweg vom Finanzamt als Arbeitsweg akzeptiert.

Um bereits vor der Abgabe der Steuererklärung zu wissen, wie hoch die Pendlerpauschale ausfallen wird und welche Auswirkungen deren Ansetzung steuerlich haben wird, kann man die Pendlerpauschale berechnen. Sie ermittelt sich anhand der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr, den Entfernungskilometern sowie dem ansetzbaren Betrag pro Kilometer. Dabei akzeptiert das Finanzamt bei Arbeitnehmern mit einer Fünf-Tage-Woche insgesamt 230 Arbeitstage, bei Menschen mit einer Sechs-Tage-Woche werden sogar 280 Arbeitstage akzeptiert. Um die Pendlerpauschale exakt berechnen zu können, sollten jedoch Urlaubs- und Krankentage genau angegeben werden. Damit Arbeitnehmer ihre Pendlerpauschale berechnen können, stehen im Internet kostenlose Rechner zur Verfügung, in die nur noch die Anzahl der Arbeitstage sowie die Entfernungskilometer eingegeben werden müssen.

Die hierbei ermittelte Summe kann dann als Werbungskosten vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, wodurch sich die gesamte Steuerbelastung deutlich reduzieren kann. Die Höhe der Steuereinsparung berechnet sich jedoch nach dem persönlichen Steuersatz, so dass eine pauschale Aussage nicht möglich ist.
Für die Berechnung der Pendlerpauschale ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW, dem Bus oder der Bahn zurückgelegt wurde. Sofern öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, ist der Höchstbetrag der Pendlerpauschale jedoch auf 4.500 Euro begrenzt, Fahrten mit dem PKW hingegen können unbegrenzt abgesetzt werden.









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